An das Bundesministerium für Gesundheit,

an das Bundesministerium für Finanzen und

an die Präsidentin des Nationalrates

leg.tavi@bmg.gv.at

e-Recht@bmf.gv.at

begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at

 

 

 

 

Wien, den 5.5.2015

 

 

 

 

Betrifft: geplantes Rauchverbot in Lokalen

 

 

 

ich fühle mich durch Ihr Vorhaben, in der Gastronomie totales Rauchverbot zu verhängen, nicht nur diskriminiert, sondern auch von meinem Stammlokal ausgeschlossen und zur Vereinsamung verurteilt. Überall bemerke ich, das der Nichtraucherbereich so gut wie ungenutzt ist weil die Nichtraucher sich auch lieber in angenehmer Geselligkeit unterhalten.

 

Von einem Volksvertreter erwarte ich mir auch so wie einer aufzutreten, nämlich die Interessen und Bedürfnisse des Volkes wahrzunehmen. Schließlich können mit der bestehenden Regelung beide Seiten zufrieden sein.

 

Zum Argument Gesundheit: „Passivrauchen sei schädlich“:

Ich beziehe mich auf die Studie von Prof. Dr. med. „Romano Grieshaber“, Experte für

Gesundheitsschutz und NICHTRAUCHER.

Leiter Prävention und Forschung der Deutschen Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel

und Gaststätten!!!!!

 

Und von wegen öffentlicher Raum: Wie die Definition selbsterklärend ausdrückt, betrifft der „öffentliche Raum“, gemeinnützige Betriebsanlagen und Räume/Objekte die FREI zugänglich sind wie Zebu Behörden, Bahnhöfe, Kulturzentren i.a., aber NICHT Gastronomielokale, wo der Unternehmer von seinem Hausrecht Gebrauch machen kann und gesetzlich „DARF“ wem er Einlass gewährt. Ein FREIER Zugang ist demnach nur mit Einwilligung des Unternehmers/Eigentümers/Mieters.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Helmut Hochwallner

 

Das Gschäft

1070 Wien, Neubaugasse 71

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