Karin Rudorfer

Thayagasse 47

1210 Wien

 

 

An das Bundesministerium für Gesundheit,

an das Bundesministerium für Finanzen und

an die Präsidentin des Nationalrates

leg.tavi@bmg.gv.at

e-Recht@bmf.gv.at

begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at

 

Wien, 05. Mai 2015

 

Betreff: Novelle zur Änderung des Tabakgesetzes

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich erlaube mir zum Begutachtungsentwurf zur Novellierung des Tabakgesetzes nachstehende Stellungnahme abzugeben:

 

Das nunmehr im Begutachtungsentwurf vorgesehene strikte Rauchverbot für alle

Gastronomiebetriebe ohne, dass es die Möglichkeit gibt, Raucherräume einzurichten, ist geschäftsschädigend für unsere Gastronomen.

 

Diese neue Gesetzeslage würde dazu führen, dass wir Gäste den Gastronomiebetrieben vermehrt fernbleiben um in privaten Räumen (Wohnungen)

unserem Laster weiterhin frönen zu können! Ein gänzliches Verbot würde nur dahingehend führen, dass sich das Rauchen an sich verlagert, dadurch aber nicht präventiv verhindert werden kann. Kinder und Jugendliche, welche besonderen Schutzes bedürfen, wären in privaten Räumen noch mehr den „angeblichen“ Schadstoffen ausgeliefert.

 

Stellungnahme zu „Passivrauchen sei schädlich“:

Ich beziehe mich auf die Studie von Prof. Dr. med. „Romano Grieshaber“, Experte für

Gesundheitsschutz und NICHTRAUCHER. Leiter Prävention und Forschung der Deutschen Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten.

Für diese Studie wurden die Krankheiten von sechs Millionen Gewerbetreibenden und deren Arbeitnehmer untersucht. (Nachzulesen unter:

http://www.grieshabers-passivrauchen.de/)

Es gibt weltweit keine einzige wissenschaftlich taugliche und gesicherte Studie, die

gesundheitliche Schäden durch Passivrauchen nachweist. Denn das Risiko, durch Passivrauchen zu erkranken, ist minimal. Durch eine Gesetzesänderung würden keine Krankheitsfälle durch Passivrauchen verhindert.

Die Wissenschaft schlampt! Äußerungen – etwa auch der Weltgesundheitsorganisation (WHO) – seien wissenschaftlich nicht haltbar. Die Wissenschaft zur quantitativen Erforschung der Risikofaktoren und Verteilung von

Krankheiten weltweit berücksichtigt zusätzliche Schadstoffe wie etwa Radon oder Asbest NICHT, die nebst Passivrauch vorliegen. Das wiederum verfälscht das Resultat. Auch nichtstoffliche Faktoren wie Depressionen oder Arbeitslosigkeit wurden bei der Untersuchung, bei der man auf die 3300 Toten kam, nicht einbezogen. Und das, obwohl man damals bereits wusste, dass Depressionen als

Ursache für Herzinfarkte mindestens so oft in Betracht kommen wie aktives Rauchen. Diese Dinge werden verschwiegen, obwohl diese Faktoren vom Passivrauchen nicht getrennt werden können. Der Studie mit den 3300 Toten zum Beispiel fehlt die Datengrundlage. Die Daten, die der Studie zugrunde liegen, gibt es nicht. In der Studie wurde weder das Alter als eigener Risikofaktor noch die vorher erwähnten anderen Faktoren berücksichtigt. Studien zum Passivrauchen werden nur ideologisch benutzt, um das angestrebte Gesetz „Totales Rauchverbot in der Gastronomie“ zum «Schutz vor Passivrauchen» zu erlassen.

Denn der Weg, gegen Raucher vorzugehen, führt nur über das Passivrauchen. Und dazu werden Minimalrisiken aufgeblasen.

 

Zur möglichst weitgehenden Hintanhaltung derartiger wie oben angeführter negativer Effekte, erlaube ich mir anzuraten das bestehende rechtskräftige Nichtrauchergesetzes beizubehalten.

 

Ich ersuche um die Berücksichtigung meines Anliegens und verbleibe

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Karin Rudorfer

 

Ich bin mit der Veröffentlichung meiner Stellungnahme auf der Parlamentsseite

einverstanden.