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An das
Bundesministerium für Gesundheit
Abteilung II/1
Radetzkystraße 2
A-1030 Wien

Wien, am 4. Mai 2015


ergeht elektronisch an:
leg.tavi@bmg.gv.at
e-Recht@bmf.gv.at
begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at


Stellungnahme zur Änderung des Tabakgesetzes im Besonderen §1Z 1a, 1bund 1e

Sehr geehrte Damen und Herren Minister, Parlamentarier und Ministeriumsmitarbeiter,

wir halten Ihren Gesetzesvorschlag zur Änderung des Tabakgesetzes in Bezug auf die tabaklose E-Zigarette für unverhältnismäßig sowie im Sinne der Zielsetzung einer tabakfreien Gesellschaft für kontraproduktiv.

Begründung:

In Ihren Erläuterungen zum Ministerialentwurf verweisen Sie ausschließlich auf WHO-nahe Institutionen. In den Zusammenfassungen von Studien und deren Interpretation ist selbst bei den von Ihnen herangezogenen Publikationen des DKFZ keine konjuktivfreie Aussage zur Gefährdung zweiter und dritter Personen durch Passivdampf zu finden. Bereits im Jahr 2012 wurde von dem renommierten Fraunhofer Institut eine Messung [1] durchgeführt, die zu dem Ergebnis kam, dass nikotinhaltiger Dampf keine wesentlichen Schadstoffe in der Raumluft erzeugt. Demnach kann man den Begriff des "Passivrauchens" nicht auf den Dampf übertragen. Später wurden vereinzelt Studien veröffentlicht, in denen relativ hohe Konzentrationen an Formaldehyd bzw. (möglicherweise) Formaldehyd-freisetzenden Verbindungen nachgewiesen wurden. Dazu wurde die eingesetzte Hardware allerdings weit außerhalb der Spezifikationen betrieben. Da Dampfgeräte unter diesen Bedingungen nicht benutzt werden, sind die Ergebnisse für gesundheitspolitische Überlegungen irrelevant.
Es muss eher davon ausgegangen werden, dass die Belastung der Raum- und Umgebungsluft sich in ähnlicher Höhe wie beim Kochen und Braten oder beim aromatisierten Aufguss in der Sauna bewegt. Wo keine Gefahr besteht, muss man niemanden schützen.

Sie erreichen mit Ihrem Gesetzentwurf das genaue Gegenteil. Wenn Sie das Dampfen dem nachgewiesenermaßen schädlichen Rauchen gleichsetzen, zwingen Sie die ca. 300.000 österreichischen Dampfer, sich die verbleibenden Freiräume mit Rauchern zu teilen und sich dadurch dem von der WHO als krebsgefährdend eingestuften Passivrauch auszusetzen. Des weiteren werden Sie durch Ihre restriktiven Maßnahmen einen hohen Prozentsatz der Dampfer wieder zur Tabakzigarette zurücktreiben. Selbst Bürgern, die durch das Dampfen komplett von dem, laut WHO, so schädlichen Nikotin abgelassen haben, erschweren Sie im Gegensatz zur EU den Zugang zu einem nikotinfreien Produkt, das nach menschlichem Ermessen weder als Tabak noch als tabakähnliches Produkt deklariert werden kann.

E-Zigaretten sind kein Tabak- oder tabakähnliches Produkt. Schon die EU-Kommission schlug die Bedenken des JURI-Ausschusses der EU, die E-Zigarette als tabakähnliches Produkt zu deklarieren, aus. Die E-Zigarette enthält zwar - genauso wie auch in der Pharmaindustrie eingesetzte Mittel - aus Tabak extrahiertes Nikotin, dies aber ausschließlich aus Kostengründen. Eine synthetische Herstellung wäre durchaus auch möglich. Folgt man dieser Logik, müssten u.a. Bratwürstel als Molkereiprodukte deklariert werden, da ihr zugeführtes Milcheiweiß aus Kuhmilch extrahiert wird. Unsere österreichische Regierung versucht diese in sich schon widersprüchliche Regulierung nun auch noch auf nikotinfreie Produkte, die 0% Tabak enthalten, auszudehnen. Dies dürfte juristisch nicht haltbar sein.

Sollten diese Argumente und die Zahl von 300.000 Wählern nicht ausreichen, Sie zum Überdenken Ihrer geplanten Maßnahmen zu bewegen, denken Sie bitte an die Belastung der krankenversicherten Gesamtbevölkerung. In Großbritannien, in dem der Staat die finanziellen Folgen des Tabakkonsums tragen muss, ist die Fraktion der Rauchgegner gemeinsam mit der Politik von den Positionen der WHO abgewichen und bevorzugt statt dessen den Gedanken der "Harm Reduction" (Schadensbegrenzung). Diese Vorgehensweise wird in GB den Staat finanziell entlasten. Auch bei uns in Österreich könnten alle Krankenversicherten von einer solchen Regelung profitieren. Zusätzlich zur Absenkung der Gesundheitskosten ist durch den Einsatz der E-Zigarette im Sinne der "Harm Reduction" auch ein volkswirtschaftlicher Nutzen durch die Verringerung von krankheitsbedingtem Arbeitsausfall zu erwarten.

Wir wissen, dass Sie die TPD2 in der nächsten Zeit umsetzen müssen. Diese TPD2 wurde im EU-Parlament hart umkämpft und von den Parlamentariern in einer akzeptablen und juristisch vermutlich nicht anfechtbaren Fassung an den Rat weitergegeben. Der Rat hat diesen zwischen Politik, Industrie und Verbrauchern errungenen Kompromiss leider ausgehebelt und die Regelung erheblich verschärft. Aus GB gibt es bereits eine Klage gegen den Artikel 20. Bitte belassen Sie es bei der Umsetzungsverpflichtung bei den Vorgaben der EU, und berücksichtigen Sie zukünftige Änderungen, die sich aus den Klagen von Industrie, Handel und Verbrauchern ergeben werden.

Zum Schluss möchten wir Ihnen noch ein Dokument [2] empfehlen, das die Faktenlage zur E-Zigarette aus gesundheitspolitischer Sicht hervorragend darstellt.

Mit freundlichen Grüßen
Monika Calvetti
Interessengemeinschaft E-Dampfen e.V
Erster deutschsprachiger E-Dampfer-Verein
Abt. Öffentlichkeitsarbeit Österreich
http://www.ig-ed.org

1. Vorsitzender Markus Kämmerer
Hüttenweg 28
D-63825 Sommerkahl
Vereinsregister Amtsgericht Pforzheim VR 2113

Informationen zu unserem Verein: Die Interessengemeinschaft E-Dampfen e. V. (IG-ED) ist der unabhängige Konsumentenverein deutschsprachiger E-Dampfer. Unsere Tätigkeit wird ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge, Spenden sowie Eigenleistungen der Mitglieder getragen.

Quellenangaben:
[1] http://www.wki.fraunhofer.de/de/leistung/maic/projekte/emission_e-zigaretten.html
[2] Original : http://www.clivebates.com/documents/vapebriefing.pdf
[2] deutschsprachige Übersetzung: http://ig-ed.org/wp-content/uploads/2015/03/vapebriefing-D1.pdf