An das
Bundesministerium für Gesundheit
Abteilung II/1
Radetzkystraße 2
A-1030 Wien
Wien, am 4. Mai 2015
ergeht elektronisch an:
leg.tavi@bmg.gv.at
e-Recht@bmf.gv.at
begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at
Stellungnahme zur Änderung des Tabakgesetzes im Besonderen §1Z 1a,
1bund 1e
Sehr geehrte Damen und Herren Minister, Parlamentarier und
Ministeriumsmitarbeiter,
wir halten Ihren Gesetzesvorschlag zur Änderung des Tabakgesetzes in Bezug
auf die tabaklose E-Zigarette für unverhältnismäßig sowie
im Sinne der Zielsetzung einer tabakfreien Gesellschaft für
kontraproduktiv.
Begründung:
In Ihren Erläuterungen zum Ministerialentwurf verweisen Sie
ausschließlich auf WHO-nahe Institutionen. In den Zusammenfassungen von
Studien und deren Interpretation ist selbst bei den von Ihnen herangezogenen
Publikationen des DKFZ keine konjuktivfreie Aussage zur Gefährdung zweiter
und dritter Personen durch Passivdampf zu finden. Bereits im Jahr 2012 wurde
von dem renommierten Fraunhofer Institut eine Messung [1] durchgeführt,
die zu dem Ergebnis kam, dass nikotinhaltiger Dampf keine wesentlichen
Schadstoffe in der Raumluft erzeugt. Demnach kann man den Begriff des
"Passivrauchens" nicht auf den Dampf übertragen. Später
wurden vereinzelt Studien veröffentlicht, in denen relativ hohe
Konzentrationen an Formaldehyd bzw. (möglicherweise)
Formaldehyd-freisetzenden Verbindungen nachgewiesen wurden. Dazu wurde die
eingesetzte Hardware allerdings weit außerhalb der Spezifikationen betrieben.
Da Dampfgeräte unter diesen Bedingungen nicht benutzt werden, sind die
Ergebnisse für gesundheitspolitische Überlegungen irrelevant.
Es muss eher davon ausgegangen werden, dass die Belastung der Raum- und
Umgebungsluft sich in ähnlicher Höhe wie beim Kochen und Braten oder
beim aromatisierten Aufguss in der Sauna bewegt. Wo keine Gefahr besteht, muss
man niemanden schützen.
Sie erreichen mit Ihrem Gesetzentwurf das genaue Gegenteil. Wenn Sie das
Dampfen dem nachgewiesenermaßen schädlichen Rauchen gleichsetzen,
zwingen Sie die ca. 300.000 österreichischen Dampfer, sich die
verbleibenden Freiräume mit Rauchern zu teilen und sich dadurch dem von
der WHO als krebsgefährdend eingestuften Passivrauch auszusetzen. Des
weiteren werden Sie durch Ihre restriktiven Maßnahmen einen hohen
Prozentsatz der Dampfer wieder zur Tabakzigarette zurücktreiben. Selbst
Bürgern, die durch das Dampfen komplett von dem, laut WHO, so
schädlichen Nikotin abgelassen haben, erschweren Sie im Gegensatz zur EU den
Zugang zu einem nikotinfreien Produkt, das nach menschlichem Ermessen weder als
Tabak noch als tabakähnliches Produkt deklariert werden kann.
E-Zigaretten sind kein Tabak- oder tabakähnliches Produkt. Schon die
EU-Kommission schlug die Bedenken des JURI-Ausschusses der EU, die E-Zigarette
als tabakähnliches Produkt zu deklarieren, aus. Die E-Zigarette
enthält zwar - genauso wie auch in der Pharmaindustrie eingesetzte Mittel
- aus Tabak extrahiertes Nikotin, dies aber ausschließlich aus
Kostengründen. Eine synthetische Herstellung wäre durchaus auch
möglich. Folgt man dieser Logik, müssten u.a. Bratwürstel als
Molkereiprodukte deklariert werden, da ihr zugeführtes Milcheiweiß
aus Kuhmilch extrahiert wird. Unsere österreichische Regierung versucht
diese in sich schon widersprüchliche Regulierung nun auch noch auf
nikotinfreie Produkte, die 0% Tabak enthalten, auszudehnen. Dies dürfte
juristisch nicht haltbar sein.
Sollten diese Argumente und die Zahl von 300.000 Wählern nicht ausreichen,
Sie zum Überdenken Ihrer geplanten Maßnahmen zu bewegen, denken Sie
bitte an die Belastung der krankenversicherten Gesamtbevölkerung. In
Großbritannien, in dem der Staat die finanziellen Folgen des Tabakkonsums
tragen muss, ist die Fraktion der Rauchgegner gemeinsam mit der Politik von den
Positionen der WHO abgewichen und bevorzugt statt dessen den Gedanken der
"Harm Reduction" (Schadensbegrenzung). Diese Vorgehensweise wird in
GB den Staat finanziell entlasten. Auch bei uns in Österreich könnten
alle Krankenversicherten von einer solchen Regelung profitieren.
Zusätzlich zur Absenkung der Gesundheitskosten ist durch den Einsatz der
E-Zigarette im Sinne der "Harm Reduction" auch ein
volkswirtschaftlicher Nutzen durch die Verringerung von krankheitsbedingtem
Arbeitsausfall zu erwarten.
Wir wissen, dass Sie die TPD2 in der nächsten Zeit umsetzen müssen.
Diese TPD2 wurde im EU-Parlament hart umkämpft und von den Parlamentariern
in einer akzeptablen und juristisch vermutlich nicht anfechtbaren Fassung an
den Rat weitergegeben. Der Rat hat diesen zwischen Politik, Industrie und
Verbrauchern errungenen Kompromiss leider ausgehebelt und die Regelung
erheblich verschärft. Aus GB gibt es bereits eine Klage gegen den Artikel
20. Bitte belassen Sie es bei der Umsetzungsverpflichtung bei den Vorgaben der
EU, und berücksichtigen Sie zukünftige Änderungen, die sich aus
den Klagen von Industrie, Handel und Verbrauchern ergeben werden.
Zum Schluss möchten wir Ihnen noch ein Dokument [2] empfehlen, das die
Faktenlage zur E-Zigarette aus gesundheitspolitischer Sicht hervorragend
darstellt.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Calvetti
Interessengemeinschaft E-Dampfen e.V
Erster deutschsprachiger E-Dampfer-Verein
Abt. Öffentlichkeitsarbeit Österreich
http://www.ig-ed.org
1. Vorsitzender Markus Kämmerer
Hüttenweg 28
D-63825 Sommerkahl
Vereinsregister Amtsgericht Pforzheim VR 2113
Informationen zu unserem Verein: Die Interessengemeinschaft E-Dampfen e. V.
(IG-ED) ist der unabhängige Konsumentenverein deutschsprachiger E-Dampfer.
Unsere Tätigkeit wird ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge,
Spenden sowie Eigenleistungen der Mitglieder getragen.
Quellenangaben:
[1] http://www.wki.fraunhofer.de/de/leistung/maic/projekte/emission_e-zigaretten.html
[2] Original : http://www.clivebates.com/documents/vapebriefing.pdf
[2] deutschsprachige Übersetzung: http://ig-ed.org/wp-content/uploads/2015/03/vapebriefing-D1.pdf