An das

Bundesministerium für Gesundheit

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Radetzkystraße 2

1030 Wien

 

An: leg.tavi@bmg.gv.at; e-Recht@bmf.gv.at; begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at

 

 

Suchtberatung Obersteiermark

Krottendorfergasse 1

8700 Leoben

 

 

Leoben, am 7.5.2015

 

 

Begutachtung

von Suchtberatung Obersteiermark


zum Entwurf zum Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und den Nichtraucherschutz (Tabakgesetz), das Einkommensteuergesetz 1988 und das Körperschaftsteuergesetz 1988 geändert werden

 

Artikel 1:

Änderung des Tabakgesetzes

Zu Z 2 (§ 12 Abs 1 Z 4)

Rauchverbot in öffentlichen Räumen „für Herstellung, Verarbeitung, Verabreichung und Verzehr von Speisen oder Getränken“

Das  Rauchverbot soll auch für Spielbanken, Automatensalons und Wettcafés  bundesweit gelten. Studien legen nahe, dass ein Rauchverbot in Spielstätten, Automatensalons und Wettcafés eine effektive Maßnahme des Spielerschutzes ist.[1] Denn Tabakkonsum, hoher Alkoholkonsum und problematisches Glücksspiel gehen häufig miteinander einher.[2] Insofern kann eine Entkoppelung von Glücksspiel und Tabakkonsum Mehrfachabhängigkeiten vorbeugen.

 

Zu Z 3 (§ 13 Abs 1 und 2)

Sollte man bei der im Entwurf der Novelle vorgesehenen Möglichkeit der Einrichtung von Raucherräumen bleiben, so ist fachlich notwendig, auch Glücksspiel und Sportwetten in den Raucherräumen zu untersagen. Die Begründung dazu findet sich in den Ausführungen zu Z 2 (§ 12 Abs 1 Z 4).

Raucherräume sollten  Raucherräume ausschließlich zum Rauchen vorgesehen sein dürfen und in ihnen alle anderen gewerblichen und gewinnorientierten Tätigkeiten inklusive dem Verzehr von Speisen oder Getränken und inklusive Glücksspiel und Sportwetten untersagt sind.

 

 

Für die Suchtberatung Obersteiermark

 

Siegfried Luttenberger

Geschäftsführer

 

 

 

 



[1] Kalke J, Buth S, Rosenkranz M, Schütze Ch, Oechsler H, Verthein U: Glücksspiel und Spielerschutz in Österreich – Empi-rische Erkenntnisse zum Spielverhalten der Bevölkerung und zur Prävention der Glücksspielsucht. Freiburg im Breisgau 2011.

[2] Vgl. Castrén S, Basnet S, Pankakoski M, Ronkainen JE, Helakorpi S, Uutela A, Alho H, Lahti T (2013): An analysis oft problem gambling among the finnish working-age population: a population survey. BMC Public Health. 2013 Mai 29;13;519; Odlaug BL, Stinchfield R, Golberstein E, Grant JE (2013) The relationship of tobacco use with gambling problem severity and gambling treatment outcome. Psychol Addict Behav. 2013 Sep;27 (3):696-704.