Wolfgang Lehejcek, Geschäftsführer: Cafe Fidelio, 1230 Wien, Kirchenplatz 5 und Cafe Stamperl, 1230 Wien, Breitenfurterstr 391
   ( beide Lokale sind getränkeorientiert, ohne Küche )

Mitglied der Plattform: Rettung der Gastronomie

An das Bundesministerium für Gesundheit,
an das Bundesministerium für Finanzen und
an die Präsidentin des Nationalrates

leg.tavi@bmg.gv.at
e-Recht@bmf.gv.at
begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at

 

Wien, 06. Mai 2015

Betreff: Novelle zur Änderung des Tabakgesetzes

Sehr geehrte Damen und Herren!

Die Plattform „Rettung der Gastronomie“, Verantwortliche und Mitglieder derselbigen sowie ich als Unternehmer (Gastgewerbe) erlaubt sich zum Begutachtungsentwurf zur
Novellierung des Tabakgesetzes nachstehende Stellungnahme abzugeben:

Das nunmehr im Begutachtungsentwurf vorgesehene strikte Rauchverbot für alle Gastronomiebetriebe ohne, dass es die Möglichkeit gibt, Raucherräume einzurichten,
ist für unsere Lokale, nämlich „getränkeorientierte“ Betriebe OHNE Speisen nicht sachgerecht.

1.,  Eine derartig weitreichende Beschränkung würde dazu führen, dass rein getränkeorientierte Gastronomielokale“ betriebswirtschaftlich gegenüber Speiselokale und der Systemgastronomie erheblich benachteiligt wären.
       Kaffeehäuser, Bars, Diskotheken u.a. leben NICHT von Speisen, sondern von „Getränken“. Diese neue Gesetzeslage würde dazu führen, dass „unsere“ Gäste, die Unterhaltung und Entspannung suchen,
       vermehrt fernbleiben um in ihren privaten Räumen (Wohnungen) ihrem Laster weiterhin frönen zu können! Ein gänzliches Verbot würde nur dahingehend führen, dass sich das Rauchen an sich verlagert,
       dadurch aber nicht präventiv verhindert werden kann. Kinder und Jugendliche, welche besonderen Schutzes bedürfen, wären in privaten Räumen noch mehr den „angeblichen“ Schadstoffen ausgeliefert.

2.,  Ein totales Rauchverbot in der Gastronomie wäre Eingriff und Einschränkung in ein reglementiertes Gewerbe schlechthin, und mutwillige Behinderung unsere Erwerbsfreiheit

    Rechtsprechung:

> Da ein erfolgreicher Unternehmer sich immer den Erfordernissen des Marktes anpassen muss, sind Änderungen im Rahmen des gewidmeten Geschäftskreises großzügig zu behandeln<
   Ich sehe daher das Tabakgesetz in dieser Form als massive Behinderung auch gesetzeswidrig, wenn der Bedarf vorhanden ist, auch mit Rauchern, die notwendigen Umsätze erzielen zu können, um
wirtschaftlich“ arbeiten zu können.

3.,  Des Weiteren berufe ich mich auf den Gleichheitsgrundsatz.

a. In Österreich lautet der Gleichheitssatz, dass alle Staatsbürger vor dem Gesetz gleich sind d. h. dass das Gesetz vor jedem gleich anzuwenden sei, also das jede Person, unabhängig vom Stand, Klasse, Geschlecht,
    Bekenntnis etc. dem Gesetz unterstehe.
b. Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
c. Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger

4., Klarstellung „Öffentlicher Raum“:
     Ein öffentlicher Raum ist ein komplexer Begriff mit vielen Bedeutungsdimensionen. Er umfasst sowohl physische Aspekte im Sinne konkreter Plätze, Straßen, Parks u.ä.
     Zugleich meint er Orte, die für Menschen gleichermaßen zugänglich und gestaltbar sind, also auch Rauchern und Nichtrauchern > Gleichheitsgrundsatz!
     In Öffentlichen Räumen treffen verschiedenartige Interessen, Kulturen und Bedürfnisse aufeinander!
     Wie die Definition selbsterklärend ausdrückt, betrifft der„öffentliche Raum“, gemeinnützige Betriebsanlagen und Räume/Objekte die FREI zugänglich sind wie z.b. Behörden, Bahnhöfe, Kulturzentren u.ä., aber NICHT Gastronomielokale,
     wo der Unternehmer von seinem Hausrecht Gebrauch machen kann und gesetzlich „DARF“ wem er Einlass gewährt. Ein FREIER Zugang ist demnach nur mit Einwilligung des Unternehmers/Eigentümers/Mieters möglich.
 
5., Stellungnahme: „Passivrauchen sei schädlich“:
     Ich beziehe mich auf die Studie von Prof. Dr. med. „Romano Grieshaber“, Experte für Gesundheitsschutz und NICHTRAUCHER.
     Leiter Prävention und Forschung der Deutschen Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten!!!!!
     Für diese Studie wurden die Krankheiten von sechs Millionen Gewerbetreibenden und deren Arbeitnehmer untersucht. (Nachzulesen unter: http://www.grieshabers-passivrauchen.de/)
     Es gibt weltweit keine einzige wissenschaftlich taugliche und gesicherte Studie, die gesundheitliche Schäden durch Passivrauchen nachweise.
     Denn das Risiko, durch Passivrauchen zu erkranken, ist minimal. Wenn Passivrauchen wirklich schädlich wäre, würde auch ich als Erster für das Gesetz kämpfen.
     Durch eine Gesetzesänderung würden keine Krankheitsfälle durch Passivrauchen verhindert.

     Die Wissenschaft schlampt! Äußerungenetwa auch der Weltgesundheitsorganisation (WHO) seien wissenschaftlich nicht haltbar.
     Die Wissenschaft zur quantitativen Erforschung der Risikofaktoren und Verteilung von Krankheiten weltweit berücksichtigt zusätzliche Schadstoffe wie etwa Radon oder Asbest NICHT,
     die nebst Passivrauch vorliegen!!! Das wiederum verfälscht das Resultat. Auch nichtstoffliche Faktoren wie Depressionen oder Arbeitslosigkeit wurden bei der Untersuchung, bei der man auf die 3300 Toten kam,
     nicht einbezogen. Und das, obwohl man damals bereits wusste, dass Depressionen als Ursache für Herzinfarkte mindestens sooft in Betracht kommen wie aktives Rauchen.
     Diese Dinge werden verschwiegen, obwohl diese Faktoren vom Passivrauchen nicht getrennt werden können. 
     Der Studie mit den 3300 Toten zum Beispiel fehlt die Datengrundlage.
     Die -Daten, die der Studie zugrunde liegen, gibt es nicht. In der Studie - wurde weder das Alter als eigener-Risikofaktor noch die vorher erwähnten anderen Faktoren  berücksichtigt.
     Studien zum Passivrauchen werden nur ideologisch benutzt, um das angestrebte Gesetz
Totales Rauchverbot in der Gastronomie“ zum «Schutz vor Passivrauchen» zu erlassen.
     Denn der Weg, gegen Raucher vorzugehen, führt nur über das Passivrauchen. Und dazu werden Minimalrisiken aufgeblasen.

     Zur möglichst weitgehenden Hintanhaltung derartiger, wie oben in Punkt 1.+2., angeführter, negativer Effekte, erlauben ich mir anzuraten, die Möglichkeit der Einrichtung von Raucherräumen
     zumindest in „getränkeorientierten“ Lokalen auszuweiten bzw. die Beibehaltung des bestehenden rechtskräftigen Nichtrauchergesetzes unter Berücksichtigung, wie Anhebung des Zutrittalters (18+)
     oder geeignete Lüftungsanlagen, die ich übrigens schon habe, gesetzlich vorzusehen und hiermit eindeutig klarzustellen.
     Ich/wir ersuchen um die Berücksichtigung unserer Anliegen und verbleiben mit freundlichen Grüßen

    Wolfgang Lehejcek

    Ich bin mit der Veröffentlichung meiner Stellungnahme auf der Parlamentsseite einverstanden.