Wolfgang Lehejcek, Geschäftsführer:
Cafe Fidelio, 1230 Wien, Kirchenplatz 5 und Cafe Stamperl, 1230 Wien,
Breitenfurterstr 391
( beide Lokale sind getränkeorientiert, ohne Küche )
Mitglied der Plattform: Rettung der Gastronomie
An das Bundesministerium für Gesundheit,
an das Bundesministerium für Finanzen und
an die Präsidentin des Nationalrates
leg.tavi@bmg.gv.at
e-Recht@bmf.gv.at
begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at
Wien, 06. Mai 2015
Betreff: Novelle zur Änderung des Tabakgesetzes
Sehr geehrte Damen und Herren!
Die Plattform „Rettung der
Gastronomie“, Verantwortliche und Mitglieder derselbigen sowie ich als
Unternehmer (Gastgewerbe) erlaubt sich zum Begutachtungsentwurf zur
Novellierung des Tabakgesetzes nachstehende Stellungnahme abzugeben:
Das nunmehr im Begutachtungsentwurf
vorgesehene strikte Rauchverbot für alle Gastronomiebetriebe ohne, dass es
die Möglichkeit gibt, Raucherräume einzurichten,
ist für unsere Lokale, nämlich „getränkeorientierte“
Betriebe OHNE Speisen nicht sachgerecht.
1., Eine derartig weitreichende
Beschränkung würde dazu führen, dass rein „getränkeorientierte
Gastronomielokale“ betriebswirtschaftlich gegenüber Speiselokale und
der Systemgastronomie erheblich benachteiligt wären.
Kaffeehäuser, Bars, Diskotheken u.a.
leben NICHT von Speisen, sondern von „Getränken“. Diese neue
Gesetzeslage würde dazu führen, dass „unsere“ Gäste,
die Unterhaltung und Entspannung suchen,
vermehrt fernbleiben um in ihren privaten
Räumen (Wohnungen) ihrem Laster weiterhin frönen zu können! Ein
gänzliches Verbot würde nur dahingehend führen, dass sich das
Rauchen an sich verlagert,
dadurch aber nicht präventiv
verhindert werden kann. Kinder und Jugendliche, welche besonderen Schutzes
bedürfen, wären in privaten Räumen noch mehr den
„angeblichen“ Schadstoffen ausgeliefert.
2., Ein totales Rauchverbot in der Gastronomie wäre Eingriff und Einschränkung in ein reglementiertes Gewerbe schlechthin, und mutwillige Behinderung unsere Erwerbsfreiheit
Rechtsprechung:
> Da ein erfolgreicher Unternehmer sich
immer den Erfordernissen des Marktes anpassen muss, sind Änderungen im
Rahmen des gewidmeten Geschäftskreises großzügig zu behandeln<
Ich sehe daher das Tabakgesetz in dieser Form als massive
Behinderung auch gesetzeswidrig, wenn der Bedarf vorhanden ist, auch mit
Rauchern, die notwendigen Umsätze erzielen zu können, um „wirtschaftlich“ arbeiten zu
können.
3., Des Weiteren berufe ich mich auf den Gleichheitsgrundsatz.
a. In Österreich lautet der
Gleichheitssatz, dass alle Staatsbürger vor dem Gesetz gleich sind d. h.
dass das Gesetz vor jedem gleich anzuwenden sei, also das jede Person,
unabhängig vom Stand, Klasse, Geschlecht,
Bekenntnis etc. dem Gesetz unterstehe.
b. Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
c. Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger
4., Klarstellung „Öffentlicher
Raum“:
Ein öffentlicher Raum ist ein komplexer Begriff
mit vielen Bedeutungsdimensionen. Er umfasst sowohl physische Aspekte im Sinne
konkreter Plätze, Straßen, Parks u.ä.
Zugleich meint er Orte, die für Menschen
gleichermaßen zugänglich und gestaltbar sind, also auch Rauchern und
Nichtrauchern > Gleichheitsgrundsatz!
In Öffentlichen Räumen treffen
verschiedenartige Interessen, Kulturen und Bedürfnisse aufeinander!
Wie die Definition selbsterklärend
ausdrückt, betrifft der„öffentliche Raum“,
gemeinnützige Betriebsanlagen und Räume/Objekte die FREI
zugänglich sind wie z.b. Behörden, Bahnhöfe, Kulturzentren
u.ä., aber NICHT Gastronomielokale,
wo der Unternehmer von seinem Hausrecht Gebrauch
machen kann und gesetzlich „DARF“ wem er Einlass gewährt. Ein
FREIER Zugang ist demnach nur mit Einwilligung des
Unternehmers/Eigentümers/Mieters möglich.
5., Stellungnahme: „Passivrauchen sei schädlich“:
Ich beziehe mich auf die Studie von Prof. Dr. med.
„Romano Grieshaber“, Experte für Gesundheitsschutz und
NICHTRAUCHER.
Leiter Prävention und Forschung der Deutschen
Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten!!!!!
Für diese Studie wurden die Krankheiten von sechs
Millionen Gewerbetreibenden und deren Arbeitnehmer untersucht. (Nachzulesen
unter: http://www.grieshabers-passivrauchen.de/)
Es gibt weltweit keine einzige wissenschaftlich
taugliche und gesicherte Studie, die gesundheitliche Schäden durch
Passivrauchen nachweise.
Denn das Risiko, durch Passivrauchen zu erkranken, ist
minimal. Wenn Passivrauchen wirklich schädlich wäre, würde auch
ich als Erster für das Gesetz kämpfen.
Durch eine Gesetzesänderung würden keine
Krankheitsfälle durch Passivrauchen verhindert.
Die Wissenschaft
schlampt! Äußerungen–etwa auch der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) –
seien
wissenschaftlich nicht haltbar.
Die Wissenschaft zur quantitativen Erforschung der
Risikofaktoren und Verteilung von Krankheiten weltweit berücksichtigt
zusätzliche Schadstoffe wie etwa Radon oder Asbest NICHT,
die nebst Passivrauch vorliegen!!! Das wiederum
verfälscht das Resultat. Auch nichtstoffliche Faktoren wie Depressionen
oder Arbeitslosigkeit wurden bei der Untersuchung, bei der man auf die 3300
Toten kam,
nicht einbezogen. Und das, obwohl man damals bereits
wusste, dass Depressionen als Ursache für Herzinfarkte mindestens sooft in
Betracht kommen wie aktives Rauchen.
Diese Dinge werden verschwiegen, obwohl diese Faktoren
vom Passivrauchen nicht getrennt werden können.
Der Studie mit den 3300 Toten zum Beispiel fehlt die
Datengrundlage.
Die -Daten, die der Studie zugrunde liegen, gibt es
nicht. In der Studie - wurde weder das Alter als eigener-Risikofaktor noch die
vorher erwähnten anderen Faktoren berücksichtigt.
Studien zum Passivrauchen werden nur ideologisch
benutzt, um das angestrebte Gesetz Totales Rauchverbot
in der Gastronomie“ zum «Schutz vor Passivrauchen» zu
erlassen.
Denn der Weg, gegen Raucher vorzugehen, führt nur
über das Passivrauchen. Und dazu werden Minimalrisiken aufgeblasen.
Zur möglichst
weitgehenden Hintanhaltung derartiger, wie oben in Punkt 1.+2.,
angeführter, negativer Effekte, erlauben ich mir anzuraten, die
Möglichkeit der Einrichtung von Raucherräumen
zumindest in „getränkeorientierten“
Lokalen auszuweiten bzw. die Beibehaltung des bestehenden rechtskräftigen
Nichtrauchergesetzes unter Berücksichtigung, wie Anhebung des
Zutrittalters (18+)
oder geeignete Lüftungsanlagen, die ich
übrigens schon habe, gesetzlich vorzusehen und hiermit eindeutig
klarzustellen.
Ich/wir ersuchen um die Berücksichtigung unserer
Anliegen und verbleiben mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Lehejcek
Ich bin mit der Veröffentlichung meiner Stellungnahme auf der Parlamentsseite einverstanden.