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Stellungnahme zu Tabakgesetz, Einkommensteuergesetz 1988 u.a., Änderung (112/ME)

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 Als Bürger nehme ich gerne mein Recht in Anspruch zur geplanten Änderung des Tabakgesetzes Stellung zu nehmen.

Vorweg ich bin Nichtraucher und mit der aktuellen Regelung sehr zufrieden. Ich arbeite in einem Beisl in dem bereits Rauchverbot herrscht und das freut mich auch. Jedoch muss ich folgendes anmerken:

1.      Macht es für mich an meinem Arbeitsplatz keinen Unterschied ob die Gäste nun vor der Tür oder in einer Raucherlounge rauchen, man muss dort ja keine Speisen und Getränke servieren, aber während außer in der Sommersaison keine Getränke oder gar Speisen mit rausnehmen darf, könnten Gäste sehr wohl ein Getränk von der Bar mit in eine Raucherlounge nehmen oder glauben Sie, dass mit den Gläsern Rauch nach draußen transportiert wird. Wohl kaum, eine anständige Abluftanlage tut hier ihr nötiges.

2.      Ich verdiene derzeit mein Geld als Dampfberater, das heißt ich berate umsteigewillige Raucher, die nicht aufhören wollen aber gerne etwas gesünderes, günstigeres und vor allem für das Umfeld ungefährliches suchen, den die elektronischen Verdampfungsgeräte, die Sie in das Tabakgesetz nehmen wollen ( auf welcher Grundlage eigentlich?) sind genau das. Sie sind die Alternative für rauchfreie Zonen, sie stellen keine Gefahr dar und auch keine Belästigung. Davon, dass die letzte Änderung bzgl. Verdampfungsgeräte mich ab 1.10.15 wieder arbeitslos macht, will ich gar nicht anfangen, ist ja euer Geld, dass ich dann wieder vom AMS beziehen muss

3.      Zu behaupten die aktuelle Regelung funktioniere nicht und daher die Regelung zu verschärfen ist schlichtweg unlogisch. Wer sich jetzt nicht daran hält tut, dass auch nachher nicht, hier müssen einfach schärfere Konsequenzen her, nicht schärfere Regeln, es bringt das beste Gesetz nichts wenn man sich nicht um die Einhaltung kümmert. Als koppelt die Einhaltung der Raucher/Nichtrauchertrennung an die Gewerbelizenz, keiner riskiert so leicht seine Lizenz. Aber bitte verlangt nicht von Dampfern, die ihrer Gesundheit mit dem Rauchstopp einen Gefallen tun, sich wieder zu den Rauchern zu stellen, genau das machen Sie nämlich wenn Sie beides in einen Topf werfen.

4.      Ich war zwar noch nie in einem Zigarrenclub und auch in  keiner Shishabar aber warum soll man diesen Ihre Geschäfts- bzw.- Vereinsgrundlage mit der Gesetzesänderung entziehen, in beiden Fällen werden keine Nichtraucher gefährdet. Kinder haben hier keinen Zutritt und somit ist auch Jugendgefährdung ausgeschlossen.

Ich bitte sie daher, diese Änderungen genau zu überdenken, Sie gefährden damit Arbeitsplätze, Vereine und Unternehmen und die freien Bürgerrechte. Was werden Sie tun wenn sich die Raucher dann auf der Kaiserwiese versammeln. Man sollte Raucher nicht wie Kriminelle behandeln. Sie zahlen deutlich mehr Steuern als Starbucks. Denken Sie drüber nach.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Christian Knapp