An das Bundesministerium für Gesundheit

Abt. II/1

Radetzkystraße 2

1030 Wien                                                                             Wien, 06.05.2015

 

 

Betrifft: Novelle Änderung des Tabakgesetzes

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit möchte ich  folgende Stellungnahme zum geplanten Tabakgesetz abgeben. 

 

Das Diskriminierungsverbot, auch Benachteiligungsverbot, untersagt, Menschen wegen bestimmter Merkmale ungleich zu behandeln, wenn dies zu einer Diskriminierung, also einer Benachteiligung oder Herabwürdigung einzelner führt, ohne dass es dafür eine sachliche Rechtfertigung gibt. Insbesondere dürfen weder Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion, politische oder sonstige Anschauung, nationale oder soziale Herkunft, Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, Vermögen, Geburt noch der sonstige Status als Unterscheidungsmerkmale herangezogen werden.

 

Das besondere Merkmal der Raucher ist die Zigarette und die Raucher auszugrenzen und sie bei jedem Wetter zum rauchen auf die Straße zu schicken, ist für mich und sicher auch für  viele andere Raucher eine Benachteiligung und Herabwürdigung

 

Die Abtrennung von Rauchern und Nichtrauchern  war eine gute Lösung. Zum Argument, dass die Nichtraucher den Raucherbereich durch schreiten müssen, wenn sie zur Toilette müssen und dies gesundheitsschädlich ist. Das kann schon alleine von der Logik her nicht stimmen, denn der Aufenthalt im Raucherbereich dauert dabei nicht länger als 10 Sekunden. Auf einer stark befahrenen Durchzugsstraße hält man sich als Fußgänger sicher länger auf. Zudem wurde eine Schädlichkeit des Passivsrauchens nie wirklich bewiesen.

 

Was die Angestellten des Gastgewerbes betrifft, es gibt auch Nichtraucherlokale bzw. eben die Nichtaucherbereiche auch hier könnte der Arbeitnehmerschutz veranlassen, dass ein Angestellter der Nichtraucher ist in den Nichtraucherbereichen arbeitet. Was aber ohnehin von vielen Gastronomen so gehandhabt wird.  Was sicher Zielführender ist als die drohende Arbeitslosigkeit vieler Angestellten durch das neue Tabakgesetz, die mit Sicherheit folgen wird, da das Kneipensterben bei uns genauso einsetzen wird, was in vielen deutschen Bundesländern nach Einführung des Rauchverbotes der Fall war. Da ich Verwandtschaft und Freunde verstreut in Deutschland habe und mich dadurch auch selbst öfter in Deutschland auf halte, ist mir dies nicht entgangen.

In Balingen (Deutschland) hat ein  Wirt eines Gasthofes Suizid begangen, weil er durch das Rauchverbot ausgelösten Umsatzrückgänge in seinem Unternehmen keine Zukunft mehr sah, dieser Wirt war übrigens Nichtraucher. Soll es in Österreich auch so weit kommen? Ich hoffe doch nicht!

 

 

Mit der Verbannung der Raucher vor einem Lokal würde man die Anrainer und Nachbarn provozieren. Wer hat schon gerne den Lärm vor seinen Wohnungsfenstern? Man kann ja auch schlecht, dass Gesetz so weit ausdehnen das die Unterhaltungen im Freien verboten sind.

 

Als Raucherin fühle ich mich diskriminiert und in meiner persönlichen Freiheit eingeschränkt.

Ich bin in einer Zeit groß geworden, wo es ganz normal war das in Lokalen geraucht wurde und niemand hat sich daran gestört, Raucher und Nichtraucher kamen gut miteinander aus. Durch das neue Rauchergesetzt werden die Fronten zwischen den beiden nur verhärtet und das kann nicht im Sinne der Republik Österreich sein.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Führing

 

 

 

 

 

Ich bin mit der Veröffentlichung meiner Stellungnahme auf der Parlamentsseite einverstanden