Bundesministerium für Gesundheit

Abteilung II/1

Radetzkystraße 2

A-1030 Wien

 

Wien, am 07.05.2015

 

 

ergeht elektronisch an: begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Stellung zum gegenständlichen Gesetzesentwurf, wonach E-Zigaretten als Tabakerzeugnisse klassifiziert und dem Nichtraucherschutzgesetz (NRSG) unterworfen werden sollen.

 

Ich ersuche Sie eine Gleichsetzung von E-Zigaretten zu  Tabak-Zigaretten zu überdenken.

 

Der Genuss von E-Zigaretten ist um ein vielfaches weniger gesundheitsschädlich als das Rauchen von Tabak-Zigaretten. Es gibt keine nachweisbaren Fakten die eine Gefährlichkeit belegen würden.

Es hat sich gezeigt, dass viele Raucher, so wie auch ich, nach dem Umstieg auf die E-Zigarette eine deutliche Besserungen ihres Gesundheitszustandes erreichen konnten.

Ich ersuche Sie, diese Aspekte bei Ihrer Entscheidung zu berücksichtigen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Felix Eberhard