Bundesministerium für Gesundheit
Abteilung II/1
Radetzkystraße 2
A-1030 Wien
Wien, am 07.05.2015
ergeht elektronisch an: begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Stellung zum gegenständlichen Gesetzesentwurf, wonach E-Zigaretten als Tabakerzeugnisse klassifiziert und dem Nichtraucherschutzgesetz (NRSG) unterworfen werden sollen.
Ich ersuche Sie eine Gleichsetzung von E-Zigaretten zu Tabak-Zigaretten zu überdenken.
Der Genuss von E-Zigaretten ist um ein vielfaches weniger gesundheitsschädlich als das Rauchen von Tabak-Zigaretten. Es gibt keine nachweisbaren Fakten die eine Gefährlichkeit belegen würden.
Es hat sich gezeigt, dass viele Raucher, so wie auch ich, nach dem Umstieg auf die E-Zigarette eine deutliche Besserungen ihres Gesundheitszustandes erreichen konnten.
Ich ersuche Sie, diese Aspekte bei Ihrer Entscheidung zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Felix Eberhard