Verein Österreichischer Trafikanten
ergeht elektronisch an: begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at
Sehr geehrte Damen und Herrn!
Zum Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und den Nichtraucherschutz (Tabakgesetz) möchte ich einige Bemerkungen, Bedenken und Einwände vorbringen.
Im § 12 Abs. 1 ist darauf Bedacht zu nehmen, dass bei Schulungen, Seminaren und Tagungen von Trafikantinnen und Trafikanten und deren Personal das Rauchverbot nicht zur Anwendung gebracht werden kann, weil sonst wichtige Weiterbildungsmöglichkeiten nicht mehr durchführbar wären.
Im § 13 Abs. 3 ist die Raucherlaubnis in Tabaktrafiken geregelt. Dies ist notwendig, da sonst notwendige Produktschulungen nicht mehr möglich wären. Der Begriff „Daseinsvorsorge“ ist aber zu streichen, weil die erwähnten Postpartnerdienste in Tabaktrafiken bereits vertraglich zwischen Post und Postpartner im Sinne des Gesetzes bereits geregelt wurde und daher eine zusätzliche gesetzliche Regelung nicht notwendig ist.
Auch ist darauf Bedacht zu nehmen, dass Vereine, die als Vereinszweck den Genuss von Rauchwaren und ähnlichen Produkten haben und eine in sich geschlossene Gesellschaft bilden, diese Vereinstätigkeit auch ausüben können.
Das Ansinnen der Regierungsvorlage, ein striktes Rauch- und Dampfverbot in allen öffentlichen Räumen, Gastgewerbe- und Beherbergungsbetrieben einzuführen ist rund weg abzulehnen.
Es sollte die oberste Maxime der Politik sein ein friedliches Miteinander der Menschen in Österreich zu gewährleisten.
Daher ist die bereits bestehende gesetzliche Lösung eine sehr Gute, welche auch in den meisten EU-Staaten praktiziert wird.
Von 33 Staaten in Europa haben 17 Staaten die gleiche Regelung wie in Österreich.
1 Staat hat keine Regelung und nur 15 Staaten haben ein absolutes Rauchverbot.
In Deutschland haben nur 3 Bundesländer ein absolutes Rauchverbot,
11 Bundesländer haben die gleiche Regelung wie in Österreich und 2 Bundesländer haben zusätzlich noch die Möglichkeit von Raucherlokalen.
Es ist also ganz und gar nicht so, dass in ganz Europa ein absolutes Rauchverbot herrscht.
Die Auswirkungen in den Ländern mit absolutem Rauchverbot sind erschütternd.
In Großbritannien und Irland kam es innerhalb von 6 Monaten zu einem 25 %igen Lokalsterben, das sind ein Viertel aller Lokale.
In Paris raffte es 2000 Bistros innerhalb eines Jahres hinweg.
Allein Madrid beklagte den Ruin von 700 Lokalen.
In Belgien wurden 2000 Lokale geopfert.
Bayern, das Vorzeigeland, hatte den Verlust von 670 Gaststätten zu verkraften, was
45 % der gesamten Gastronomie bedeutete. Heute hat nur noch jede fünfte Gemeinde ein Gasthaus. Um diese katastrophalen Auswirkungen zu vertuschen wurden die Statistiken geändert. Alle Betriebe unter € 500.000,-- Umsatz wurden nicht mehr in der Statistik berücksichtigt.
Das ist die Wahrheit und alles belegbar.
Das Passivrauchen und die Angst davor geht auf eine Studie zurück, welche die WHO vorlegte. Darin sollen 3241 Personen am Passivrauchen gestorben sein. Abgesehen davon, dass es unmöglich ist Passivrauchen als Todesursache festzustellen, hatten von diesen 3241 Personen 1094 ein höheres Alter als 85 Jahre erreicht, weitere 1014 Personen waren zwischen 75 und 84 Jahre alt und der Rest von 706 Menschen wurden zwischen 65 und 74 Jahre alt.
Sämtliche Studien, die vorliegen sind Epidemologische Studien.
Epidemologische Studien sind Hochrechnungen und Schätzungen, welche auf mehr als fragwürdige Weise zu stande kamen. So lautet zum Beispiel eine Frage als Veranschaulichung: „Wieviele Zigaretten wurden in Ihren Wohnräumen von Familienmitgliedern und Gästen in den letzten 10 … 20 … 30 Jahren in ihrer Gegenwart geraucht?“
Wer soll und kann solche Fragen richtig beantworten?!
Epidemologische Studien haben am Ende der Berechnungen einen RR-Faktor
(Rest Risiko-Faktor). Dieser ergibt sich aus der Gegenüberstellung von
z.B. Nichtpassivrauchern und Passivrauchern. Bei sämtlichen Studien lag dieser Wert zwischen 0,68 und 1,2. Der neutrale Wert ist 1.
Laut WHO ist erst ab einem Wert von 4 bis 5 ein signifikantes Risiko vorhanden und ein eventuelles Einschreiten der WHO angedacht.
Auch das ist die Wahrheit und alles belegbar.
Was in keiner Zeitung steht ist, dass die Antiraucherkampagne der WHO von den Firmen Johnson&Johnson, Pfizer und GlaxoSmithKline gesponsort wurden und bei den Kongressen offiziell als Gastgeber auftraten. Diese Pharmakonzerne produzieren alle Nikotinersatzmittel wie Nicorette, Nicoderm, Champix und diverse Nikotinkaugummis. Ein Schelm wer sich dabei Böses denkt. Diese Pharmafirmen haben mittlerweile mit mehreren hundert Millionen Dollar sämtliche Antiraucherorganisationen gesponsort. Wie könnte sonst der Pensionist und Raucherscheriff Erlacher im ServusTV bei Talk im Hangar 7 eine Prämie für die Ergreifung von Gastwirten und Gästen ausloben, welche wegen Übertretung des Nichtrauchergesetztes zur Anzeige gebracht werden?
Ich hoffe, dass diese Ausführungen für Sie von Nutzen sind und Berücksichtigung finden.
Mit freundlichen Grüßen
Kink Franz
Obmann Tabak-Plus
Anhang:
Erfahrungswerte aus dem Ausland im 1. Jahr:
Deutschland
· Bayern RV
· NRW RV
· Saarland RV
· Baden-Würthenberg RV mit Raucherzimmer
· Brandenburg „
· Bremen „
· Hamburg „
· Hessen „
· Mecklenburg „
· Niedersachsen „
· Reinlandpalz „
· Sachsen-Anhalt „
· Schleswig-Holstein „
· Thüringen „
· Berlin RV mit Raucherzimmer oder Raucherlokale
· Sachsen RV mit Raucherzimmer oder Raucherlokale
Großbritannien