Sehr geehrte Damen und Herren,

 

der Entwurf zu ihrem Tabakgesetz möchte die elektronische Zigarette der Tabakzigarette gleichsetzen und diese ebenso dem Nichtraucherschutzgesetz unterwerfen.

Dieses entbehrt jedoch jeder wissenschaftlichen Grundlage. Studien zeigen und beweisen sehr wohl, dass von dem ausgeatmeten "Dampf" der elektronischen Zigarette nachweislich keine Schädigung Dritter verursacht wird.

Eine sinnvolle Aktion wäre es, die Nutzung der elektronischen Zigarette im Sinne der Fürsorge zu befürworten und zu bewerben, da sie auch nachweislich um ein vielfaches weniger schädlich für den Nutzer ist.

Sie würden mit dem jetzigen Gesetzentwurf die historische Chance verpassen, dass Leben vieler Raucher zu retten.

Ich bitte sie, sich einmal objektiv und und vor allem unvoreingenommen mit den nun bald unzähligen Studien zur e-Zigarette zu befassen. Dann werden sie sicher zu den richtigen Schlüssen kommen.

 

Mit freundlichen Grüßen aus dem Nachbarland Birgit Geib

 

Troisdorf, den 07.05.2015