Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe erfahren, dass ein Entwurf zu einem Gesetz vorliegt, wonach E-Zigaretten als Tabakerzeugnisse klassifiziert und dem Nichtraucherschutzgesetz (NRSG) unterworfen werden sollen.

Einer solchen Gleichstellung von E-Zigaretten und Tabakzigaretten möchte ich entschieden widersprechen.

Eine E-Zigarette verdampft eine nicht notwendigerweise nikotinhaltige Lösung, hierbei findet keine Verbrennung statt und es entsteht kein Rauch. In der Tabakproduktrichtlinie der EU wird sie deshalb auch als Nicht-Tabakprodukt klassifiziert, weshalb eine Aufnahme in das Tabakgesetz dieser EU-Richtlinie widerspricht.

In meinen Augen stellt die E-Zigarette ein Hilfsmittel dar, das Rauchern dabei unterstützen kann, die Sucht nach Tabakzigaretten zu verlagern. Eine Schädlichkeit ist bis heute nicht wissenschaftlich nachgewiesen, ganz im Gegenteil zeigt sich bei der Mehrzahl der Umsteiger eine signifikante Verbesserung der Gesundheit, wie z.B. eine bessere Lungenfunktion bei Asthma- oder COPD-Patienten einhergehend mit besserer Kondition. Mit Aufnahme in das Tabakgesetz wird vielen Rauchern die Möglichkeit eines Umstiegs genommen, da Trafiken zum einen kein großes Interesse am Verkauf von E-Zigaretten haben und zum größten Teil auch keine qualifizierte Beratung bieten können. Somit werden Innovationen verhindert, Wettbewerb verzerrt und zu guter Letzt die persönliche Entscheidungsfreiheit zwischen Tabakkonsum und der gesundheitlich unbedenklicheren Alternative des Dampfens beschnitten.

Ich möchte Sie bitten, die Änderung zu überdenken und die zugrundeliegenden Studien genauer zu prüfen und nicht nur eine einseitige Sichtweise einfließen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Meik Theocharidis