Robert Brunner

Kirchengasse 39/13

1070 Wien

 

An das

Bundesministerium für Gesundheit

Abteilung II/1

Radetzkystraße 2

1030 Wien

begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at

 

Wien, 09. Mai 2015

 

Stellungnahme zum Ministerialentwurf, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und den Nichtraucherschutz (Tabakgesetz), das Einkommensteuergesetz 1988 und das Körperschaftssteuergesetz 1988 geändert werden

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Frau Gesundheitsminister sprach in Ihrer Presseaussendung anlässlich der Vorstellung der Gesetzesnovelle von einem historischen Schritt in Österreichs Gesundheitspolitik. Mit historisch ist vermutlich gemeint, dass Österreich nach Russland, nach der Türkei, nach Thailand und nach vielen anderen Staaten sich jetzt auch dazu bequemt, aus dem unsäglichen Tabakgesetz ein einigermaßen gesundheitsbewusstes Gesetz zu machen.

Aber Österreich lässt sich Zeit, der ganze Jahre, wiewohl der Politik bekannt sein sollte, dass allein in Österreich jährlich 14.000 Menschen an von Tabakrauch verursachten Erkrankungen sterben. Aber das wird wohl als Kolateralschaden betrachtet, den man für einen historischen Schritt (© Frau Gesundheitsminister) in Kauf nehmen muss.

Noch immer gibt es Konditoreien, die ja auch häufig mit Kindern aufgesucht werden, in denen geraucht werden darf, eine Konditorei in Wien hat den reinen Nichtraucherbetrieb wieder auf gemischt Raucher/Nichtraucher rückgestuft. In manchen Bäckereien, die auch Imbisse verabreichen und weniger als 50 m2 haben, wird geraucht, obwohl dort Lebensmittel offen angeboten werden. Tatsächlich wird sich durch die lange Übergangsfrist nichts daran ändern, dass Österreich der Aschenbecher Europas ist und damit auch eine Schande für ein Land, dessen Politiker gerne die intakte Umwelt und die hochstehende Kultur des Landes preisen. Rauchen ist gesellschaftlich out, und Österreich gehört dank eines unsäglichen politischen Wankelmutes zu den letzten Bastionen der Raucher. Wie viele Jugendliche und Kinder sollen noch zum Rauchen gebracht werden?

Ich fordere deshalb nachdrücklich die Verkürzung der Übergangsfrist und ein Inrkafttreten des Nichtraucherschutzes ab 1. Oktober 2015.

Gleichzeitig fordere ich die Einrichtung von Nichtraucherzonen rund um Haltestellen des öffentlichen Verkehrs in einem Abstand von 30 m, ein vollständiges Rauchverbot in Bahnhöfen einschließlich aller dazu gehörenden Anlagen und ein Rauchverbot im Umkreis von 100 m von Schulen, Kindergärten, Sportanlagen und Spielplätzen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Robert Brunner e.h.