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An die Präsidentin des Nationalrates

 

An das Bundesministerium für Finanzen

 

 

 

 

 

 

 

Tulln, am 2. Juni 2015

 

 

 

 

Betrifft: Stellungnahme zum Entwurf des Steuerreformgesetzes 2015/2016

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Mit äußerster Betroffenheit haben wir als Hilfsorganisation, deren Aktivitäten zugunsten von bedürftigen Menschen in Afrika, Indien, aber auch in Europa zu 100% auf Freiwilligkeit beruhen und überdies in keiner Weise finanziell abgegolten werden, von der Meldepflicht von Spenderdaten erfahren, wie das im Entwurf eines Steuerreformgesetzes 2015/2016 (Ministerialentwurf des BMF vom 19. Mai 2015, GZ BMF- 010200/0019 - VI/1/2015) vorgesehen ist.

Inhaltlich schließen wir uns den Bedenken aus der Stellungnahme des Fundraising-Verbandes zur Gänze an und protestieren entschieden gegen die Einführung dieser unserer Meinung nach unnötigen und schikanösen Verpflichtung. Umso mehr, als die beabsichtigte Regelung ausschließlich zulasten der NGO´s geht, die mit internen Maßnahmen zur transparenten Buchführung – alljährliche Spendengütesiegel- und Steuerabsetzbarkeits-Prüfung – ohnehin bis an die Grenze der, für ehrenamtliche Aufgaben, Zumutbarkeit ausgelastet sind. Eine weitere Zuspitzung in diesem Bereich dürfte mit einiger Wahrscheinlichkeit mittelfristig dazu führen, kein ehrenamtliches Personal mehr zur Erfüllung der vom Vereins-Gesetz vorgeschriebenen Vorstands-Agenden anwerben zu können.

So spendenfreundlich die bis dato geltende Regelung sein mag, für die vonseiten der Verbände und NGO´s jahrelang gekämpft wurde, so rückschrittlich wird die zukünftige Verordnung von unserer Seite aus empfunden.

 

Mit dem Ersuchen um Rücknahme der beabsichtigten  Neuregelung

und Freundlichen Grüßen

 

Mag. Reinhart Buchegger, e.h.

Obmann Rainbowtrust- Austria