An das

Bundesministerium für Arbeit, Soziales

und Konsumentenschutz

Stubenring 1

1010 Wien

 

 

per E-Mail:     vii9@sozialministerium.at

                        begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at  

 

 

Wien, am 03. Juni 2015

Zl. B,K-036/030615/GK,SE

 

 

GZ: BMASK-462.101/0012-VII/B/9/2015

 

 

Betreff: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Verbesserung der Sozialbetrugsbekämpfung (Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz – SBBG) geschaffen wird sowie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, der Artikel III des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 152/2004, das Firmenbuchgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Der Österreichische Gemeindebund erlaubt sich mitzuteilen, dass zu obig angeführtem Gesetzesentwurf keine grundsätzlichen Bedenken bestehen. Mit Blick auf eine zentrale Zielsetzung dieser Reform – gemäß dem Vorblatt die „Verringerung des bisherigen Ausfalls beim Beitrags-, Steuer- und Zuschlagsaufkommen durch Sozialbetrug – ist jedoch deutlich darauf hinzuweisen, dass im vorliegenden Gesetzesvorhaben die Berücksichtigung einer nicht unbedeutenden Abgabe übersehen wurde:

 

In den Gesetzesmaterialien zum Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz fehlt leider jeglicher Verweis auf die von den Gemeinden einzuhebende Kommunalsteuer - sowohl was die Darstellung der finanziellen Auswirkungen als auch Fragen des Vollzugs betrifft.

 

Mit Blick auf die kommende Regierungsvorlage darf somit unter Verweis auf § 17 Abs. 4 Zi. 2 BHG 2013 um die Darstellung der finanziellen Auswirkungen des gegenständlichen Regelungsvorhabens auf die Gemeindeebene gebeten werden.

 

Darüber hinaus soll § 5 Abs. 4 SBBG wie folgt lauten:

Für Zwecke der Sozialbetrugsbekämpfung wird ein Beirat unter der Leitung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz eingerichtet, dem jeweils ein/e Vertreter/in des Bundesministeriums für Finanzen, des Bundesministeriums für Inneres, des Bundesministeriums für Justiz, des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, des Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger, der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse, der Insolvenz-Entgelt-Fonds-Service GmbH, der Wiener Gebietskrankenkasse, der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse, der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse, des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes angehören.

 

Des Weiteren sollte den Gemeinden bei Vorliegen eines Verdachts auf Sozialbetrug die Möglichkeit eingeräumt werden, in die geplante Sozialbetrugsdatenbank einzumelden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Für den Österreichischen Gemeindebund:

 

Der Generalsekretär:

Der Präsident:

 

 

Leiss e.h.

Mödlhammer e.h.

 

Dr. Walter Leiss

Prof. Helmut Mödlhammer