Folgende Stellungnahme wird von mir als Privatperson eingebracht und steht nicht im direkten Zusammenhang mit der Piratenpartei Österreichs.

Ich erlaube hiermit ausdrücklich, dass diese Stellungnahme (z.B. auf der Homepage des Parlaments) veröffentlicht wird.

 

Stellungnahme:

 

"Bei der Gelegenheit, dass das Telekommunikationsgesetz im Bereich des Besitzes von Funkanlagen geändert wird, wie in Artikel 3 des Ministerialentwurfs, hätte man auch die Rechtslücke im Amateurfunkgesetz unter §10 Absatz 2 Ziffer 3 schließen können.

 

Denn §75 Absatz 1 stellt folgendes klar: "Die Einfuhr, der Vertrieb und der Besitz von Funkanlagen ist grundsätzlich bewilligungsfrei."

Jedoch wird dieses Recht für Funkamateure begrenzt, da diese laut §10 Absatz 2 Ziffer 3 andere Funkanlagen die keine Amateurfunkanlagen sind nur für einen Zeitraum von längstens 3 Monaten und nur zum Zweck des Umbaus auf Amateurfunkanlagen besessen werden darf.

 

Dies stellt insofern eine unfaire Begrenzung des Rechtes auf den Besitz von Funkanlagen für Funkamateure dar, weil diese durch ihre Ausbildung eigentlich über mehr technische Fachkenntnis und juristische Nutzungsbedienungen wissen als nicht Funkamateure bei denen die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass diese nicht wissen, dass sie diese Funkanlagen gar nicht erst betreiben dürfen.

 

Daher sollte bei einer Änderung der Regeln auf den Besitz von Funkanlagen im Telekommunikationsgesetz auch diese Bestimmung im Amateurfunkgesetz gestrichen oder dem Telekommunikationsgesetz angepasst werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Erwin Ernst Steinhammer"