Sehr geehrte Damen und Herren!

 

ich habe zum Entwurf des APAG eine Anregung:

 

§ 12 (4)

 

Vorgeschlagener Text:

 

„Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder hat fünf (alternativ: sechs) Mitglieder, …., die Vereinigung Österreichischer Revisionsverbände hat zwei (alternativ: ein) Mitglied(er) und der Sparkassen-Prüfungsverband ein Mitglied vorzuschlagen.“

 

Begründung:

 

Von den ca 500 Bescheinigungen nach A-QSG entfallen lediglich ca 10 auf die Revisionsverbände und den Sparkassen-Prüfungsverband. Das im Gesetzesentwurf vorgesehene Vorschlagsverhältnis 4-2-1 spiegelt nicht die tatsächlichen Verhältnisse wider.

Mit freundlichen Grüßen

Werner Festa

INTERFIDES
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