Sehr geehrte Frau Kranzer,  

 

ich darf Ihnen mitteilen, dass seitens der Medizinischen Universität Innsbruck keine Bedenken gegen die o.g. Gesetzesänderung bestehen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Elke Möllinger

 

Büro der Rektorin

Medizinische Universität Innsbruck

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A-6020 Innsbruck

 

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