info@vermittler-inneninitiative.at

http://www.vermittler-inneninitiative.at

 

 

Werte Damen und Herren,

 

hiermit erlauben wir uns zum Entwurf des Bundesgesetz über die Errichtung der Bundesanstalt „KZ-Gedenkstätte Mauthausen/Mauthausen Memorial“ Stellung zu nehmen. Wir begrüßen eine öffentliche und ernsthafte Diskussion um die Zukunft einer zentralen Institution österreichischer Erinnerungspolitik und wollen diese um drei Fragen bereichern.

 

Mit besten Grüßen

die Vermittler_inneninitiative

 

  

Stellungnahme der Vermittler_inneninitiative an der Gedenkstätte Mauthausen-Gusen zum Gesetzesentwurf zur angeblichen 'Auslagerung' der Gedenkstätte

 

Als Zusammenschluss des Großteils der Vermittler_innen an der Gedenkstätte haben wir uns schon mehrmals zur Zukunft der Gedenkstätte zu Wort gemeldet. Hierbei haben wir uns immer wieder dafür stark gemacht, die Diskussion über die geplante 'Auslagerung' anstatt auf ministerieller Beamt_innenebene lieber in einer breiten Öffentlichkeit unter Einbeziehung aller Beteiligten zu diskutieren. Dies hat leider nicht stattgefunden. Wir befürworten die Auslagerung der Gedenkstätte aus dem Innenministerium, der vorliegende Gesetzesentwurf wird jedoch nicht einmal den Ansprüchen gerecht, die er an sich selbst stellt. 

 

Wo bleibt die Auslagerung?

Auch wenn es immer wieder als solche benannt wird, der Gesetzesvorschlag hat keine Auslagerung zum Ziel. Die Gedenkstätte bleibt in der Bevormundung, die Geschäftsführung sogar in der Abhängigkeit des Innenministeriums. Gleichzeitig wird die Gedenkstätte einer parlamentarischen Kontrolle entzogen. Als Vermittler_innen halten wir es für notwendig, die Gedenkstätte nicht nur formal, sondern auch politisch aus den Strukturen des Ministeriums auszulagern und in eine Autonomie zu entlassen, die bei vergleichbaren Institutionen obligatorisch ist.

Wo bleibt die Zivilgesellschaft?

Das im Gesetzesentwurf beschriebene entscheidungsbefugte Kuratorium wird in erster Linie durch Ministerien besetzt und nicht durch Vertreter_innen einer transdisziplinären Fach- und Zivilgesellschaft. Dieses Aufsichtsratsgremium ist somit nicht unabhängig, schon gar nicht von Parteipolitk. Der wissenschaftliche Beirat wird von der Geschäftsführung bestellt und läuft Gefahr, als beauftragtes Gremium der Geschäftsführung zu fungieren. Der gesellschaftliche Beirat ist, wie der wissenschaftliche Beirat, ohne Kompetenzen ausgestattet und hat nur beratende Funktion. Er wird darüber hinaus durch Verbände und Sozialpartner_innen dominiert und bietet nur eine Illusion einer zivilgesellschaftlichen Einbindung.

 

Wo bleibt die internationale Dimension?

Als Vermittler_innen begreifen wir die Gedenkstätte als einen international geprägten Ort, sowohl in ihrer historischen Dimension, als auch in ihrer Funktion als Ort der historisch-politischen Bildungsarbeit. Diese Internationalität wird im vorliegenden Gesetzesentwurf nicht berücksichtigt bzw. wird auf das Comité International de Mauthausen reduziert. Es bedarf einer verstärkten Einbindung internationaler Akteur_innen im Besonderen auch in der Organisationsstruktur anstatt einer selbst­ge­nüg­samen österreichischen Lösung.

 

Vermittler_inneninitiative an der Gedenkstätte Mauthausen-Gusen

April 2016