Sehr geehrte Frau Kranzer,

 

im Namen der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde (ÖGKJ) darf ich folgende Stellungnahme zur Änderung des Tuberkulose- und Epidemiegesetzes 1950 abgeben: 

 

Die ÖGKJ hält fest, dass unverändert im Entwurf für das Tuberkulose- und Epidemiegesetz es nicht vorgesehen ist, dass Labors, die Meningokokken, Pneumokokken oder HiB diagnostizieren, Isolate an das zuständige nationale Referenzlabor – sprich AGES – zur weiteren Diagnostik und Typisierung übermitteln müssen.

Dies ist einer der wesentlichen Gründe, warum es in Österreich nach wir vor keine guten epidemiologischen Daten zu impfpräventablen Erkrankungen haben, z.B. gibt es von zahlreichen klinisch und auch laborchemisch (Schnelltest) nachgewiesenen Meningokokken-Erkrankungen keine genaue Erregertypisierung oder molekularbiologische Aufarbeitung. Dies ist gerade vor dem Hintergrund der sich verändernden Serotypenprävalenz und der notwendigen Impfstoffabdeckung von praktischer vaccinologischer Bedeutung und somit relevant für die effektive Prävention durch Impfungen.

Im Rahmen der Begutachtungszeit möchte ich daher im Namen der ÖGKJ folgende Änderung vorschlagen:

Besondere Vorschriften betreffend impfpräventable Erkrankungen

§ xy. (1) Labors, die Meningokokken, Pneumokokken oder Haemophilus influenzae diagnostizieren, haben - soweit Erkrankungen an diesen Erregern der Meldepflicht unterliegen - die entsprechenden Isolate an das zuständige nationale Referenzlabor zur weiteren Untersuchung zu übermitteln.

Mit freundlichen Grüßen, 

Prim. Univ.-Prof. Dr. Karl Zwiauer

 


      Prim. Univ.-Prof. Dr. Karl Zwiauer  | Vorstand der Kinder- und Jugendabteilung

 

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