Verein der Direktorinnen und Direktoren
an HLW und FW Österreich
Mühlgasse 35
2020 Hollabrunn
Stellungnahme im Rahmen des Begutachtungs- und Konsultationsverfahrens betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird.
Zum vorliegenden Entwurf werden seitens des Vereins der Direktorinnen und Direktoren an HLW und FS Österreich Bedenken geäußert und Änderungen vorgeschlagen:
§ 35 Abs. 3 SchUG:
Diese Bestimmung sieht vor, dass sich der Vorsitzende nur im Fall der unvorhergesehenen Verhinderung vertreten lassen kann.
Dies ist bei standardisierten Kompensationsprüfungen, die alle am selben Tag zum selben Zeitpunkt stattfinden müssen, äußerst problematisch.
Ebenso ist eine ständige Anwesenheit der Vorsitzenden bei den praktischen Prüfungen der Abschlussprüfung der Fachschule eigentlich nicht umsetzbar.
Vorschlag: Streichung des Wortes „unvorhergesehen“.
Verein der Direktorinnen und Direktoren
an HLW und FW Österreich
HR Mag. Leopold Mayer
Obmann
02952/2546
0664/5020183