Stellungnahme zum Gesetzesentwurf

3.5.2016

 

Eine Zusammenlegung von Textilem und Technischem Werken ist dezidiert abzulehnen. Es entstünde ein Fach mit einem aufgeblähten Sammelsurium an Inhalten, das im gegebenen Stundenrahmen nicht in der erforderlichen Weise für die Schülerinnen und Schüler pädagogisch erschlossen werden kann. Ein modernes und zeitgemäßes Lernen durch die schlüssige Durchdringung von Reflexion, anschauungsgebundenem Denken und handlungsorientiertem Problemlösen kann so nicht stattfinden. Diese anspruchsvollen Lehr- und Lernprozesse sind zeitintensiv und werden durch eine Zusammenlegung der Fächer drastisch beschnitten. Eine Zusammenlegung bewirkt deshalb gravierende Einschränkungen im Bildungsangebot für die Schülerinnen und Schüler. Ein Verstehen der funktionellen Gegenstandswelt und ein gebildeter, verantwortungsbewusster Umgang mit ihr kann so gewiss nicht in der nötigen Qualität entfaltet werden.

Technische Bildung ist persönlichkeitsbildend und steht in einem kulturgebundenen Zusammenhang, zudem ist sie ein bedeutsamer wirtschaftlicher Faktor in der innovativen Produktion. Jene wird aber durch eine Zusammenlegung der Fächer schwerwiegend behindert - zum Schaden der kulturellen und ökonomischen Entwicklung dieses Landes. 

 

Mag. Dr. Klaudius Hartl

Koordinator im Fachbereich Technisches Werken

PHDL