Stellungnahme des Absolventenverbandes der Försterschulen Bruck/Mur und Gainfarn

 

Betreff: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Forstgesetz 1975 geändert wird;

Begutachtung

Geschäftszahl: BMLFUW-LE.4.1.5/0001- III/3/2016

 

1.      Verlängerung der Ausbildung der Forstfachschule (Forstwartschule)

Da sich durch die geänderte Bestellungspflicht (2002) das Berufsbild der Forstwarte (1000 ha) verändert hat ist die längere Ausbildungszeit begrüßenswert. Aber zurzeit ist sie auf zwei Jahre beschränkt. Da die meisten Fachschulen 3 Jahre Ausbildungszeit haben wird dies sicher in den nächsten Jahren auf drei Jahre erhöht. Jetzt ist aber bemerkenswert, dass die Försterausbildung früher 3 Jahre ohne Matura war. Auch die Bestellpflicht war bei 1000 ha. Somit hat sich das Berufsbild der Forstwarte Richtung Förster verschoben. Somit muss man schon sagen, dass die Forstwarte günstigere Alternativen für die Forstbetriebe werden. Dies kommt aber einer Lohnsenkung in unserem Bereich gleich und natürlich auch einem höheren Druck bei der Arbeitsplatzsuche für die Absolventen der Försterschulen.

Eine weitere Anmerkung bezüglich Praktikum für Forstwarte. Dies ist auch für die bessere praktische Ausbildung zu begrüßen, aber auch die Schüler der Forstschulen suchen Praktikumsplätze  für die Sommermonate. Da die Plätze von der Wirtschaft begrenzt sind stellt sich die Frage ob genug Plätze vorhanden sind. Denn so brauchen Försterschüler, Forstwartschüler und BOKU-Studenten Forstpraktikumsplätze.

 

2.      Änderungen bezüglich der Berufsanerkennung hinsichtlich der im Forstgesetz 1975 reglementierten  Berufe  –  Forstwirt/Forstwirtin,  Förster/Försterin,  Forstassistent/-Forstassistentin, Forstadjunkt/Forstadjunktin und Forstwart/Forstwartin

Als Absolventenverband ist es kritisch zu sehen, dass in der jetzigen Arbeitsmarktsituation der Arbeitsmarkt im forstlichen Bereich leichter für forstliche Arbeitskräfte der anderen Mitgliedstaaten mehr geöffnet wird. Auch der Begriff „lebenslanges Lernen“ lässt viel Spielraum offen. Die Senkung oder Entfall des Mindestqualifikationniveaus könnte problematisch für die Sicherstellung der nachhaltigen Bewirtschaftung unsere Wälder werden. Besonders die Kenntnisse in der montanen Forstwirtschaft, welche in Österreich aus geografischen Gesichtspunkten wichtig ist, können nicht nur durch „lebenslanges Lernen“ erworben werden.

Auch die sektorale Öffnung für gewisse Bereiche könnte zu Problemen führen. Ein Beispiel hierbei wären der Forststraßenbau und die Wildbach und Lawinenverbauung zu nennen. Als Leiter eines Forstbetriebes oder Revieres sollte man die wichtigsten Grundkenntnisse dafür besitzen, auch wenn man die Planung und Ausführung anderen überlässt (Technikbüro oder Technikabteilung). Dies ist aber nur ein kleiner Bereich des breiten Spektrums an Wissen, dass benötigt wird in unserer Forstwirtschaft (weitere Beispiel Forstrecht, Kleinwaldbewirtschaftung, Forstschutz etc.)

 

Des Weiteren, ist die leichtere Öffnung im Dienstleistungssektor für die derzeitige Arbeitsmarktsituation nicht dienlich. Durch den leichteren Zugang zum Dienstleistungsbereich kann es zu Lohn- und Preisdumping in Österreich auch im Forstbereich kommen.

 

Diese Stellungnahme wird elektronisch an folgende Adressen versendet:

rainer.hinterleitner@bmlfuw.gv.at

begutachtungsverfahren@parlament.gv.at

 

Für den Absolventenverband

Obmann DI Bauer Peter