Stellungnahme des Österreichischen Berufsverbandes der Kindergarten- und HortpädagogInnen in elementaren bis sekundären Bildungseinrichtungen zum Schulrechtspaket 2016

 

Mit der Veröffentlichung der Stellungnahme auf der Seite des Parlaments sind wir einverstanden.

 

 

Der Gesetzesentwurf zum Schulrechtspaket 2016 ist für die ElementarpädagogInnen in dieser Form abzulehnen.

 

Der ÖDKH - Österreichischer Berufsverband der Kindergarten- und  HortpädagogInnen in elementaren bis zu sekundären Bildungseinrichtungen schließt sich der Stellungnahme der Plattform EduCare zum vom Bundesministerium für Bildung und Frauen ausgesandten Entwurf eines Schulrechtspaketes vollinhaltlich an.

 

Insbesondere weisen wir dringend darauf hin, dass der vorliegende Entwurf des Schulrechtspakets 2016 den Schülerbeschreibungsbogen, der mit dem Schulunterrichtsgesetz 1974 mit gutem Grund abgeschafft worden ist, in Form eines „Kinderbeschreibungsbogens“ offensichtlich wieder einführt und dabei keine bis wenig Überlegungen angestellt werden, was die Datenweitergabe (!) betrifft.

 

Dies trifft umso mehr zu, als nicht definiert wird,

·        um welche Dokumente es sich dabei handelt,

·        wie zuverlässig und aussagekräftig sie sind und

·        inwieweit diese dann sogar noch - die bereits vorgesehenen - Gespräche zwischen ElementarpädagogInnen und PrimarschulpädagogInnen ersetzen sollen („Die schulpflichtig gewordenen Kinder sind von ihren Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten zur Schülereinschreibung bei jener Volksschule anzumelden, die sie besuchen sollen. Hierbei sind die Kinder persönlich vorzustellen und allfällige Unterlagen, Erhebungen und Förderergebnisse, die während der Zeit des Kindergartenbesuches zur Dokumentation des Entwicklungsstandes, insbesondere des Sprachstandes erstellt wurden, vorzulegen.“)

 

Wie schon in der Aussendung der Plattform EduCare angeführt, sind die derzeit in manchen Kindergärten eingesetzten elementarpädagogischen Beobachtungs- und Dokumentationsverfahren gut geeignet, um in der pädagogischen Arbeit die individuelle Entwicklung von Kindern eingehen aufzuzeigen und damit Erziehungsberechtigte und künftige PädagogInnen über die Bildungsprozesse des Kindes informieren zu können.

Diese Dokumentationen sind nicht dazu geeignet, die in der Gesetzesvorlage von den Eltern bei der Schuleinschreibung geforderten Unterlagen zur Verfügung stellen zu können.

 

Mit der bloßen Übergabe von Daten und Dokumenten werden wir besonders jenen Kindern nicht gerecht, die Unterstützung zur Bewältigung dieses Übergangs brauchen: es ist eher zu befürchten, dass wir in die Zeit der „SchülerInnenbeschreibungsbögen“, die mit Recht abgeschafft worden sind, zurückfallen.

Eine vorschnelle Etikettierung der Kinder, Missverständnisse zwischen den Beteiligten und Betroffenen, neue, zusätzliche Drucksituationen für Kinder, Eltern und ElementarpädagogInnen scheinen uns damit vorprogrammiert!

 

Der entsprechende Passus im Gesetzesentwurf ist daher in dieser Form abzulehnen!

Die, eventuell, gut gemeinte Intention – eine gute Zusammenarbeit zwischen Kindergarten/ Kindergruppe und Schule, um einen für jedes einzelne Kind positiv verlaufenden Übergang vom Kindergarten in die Schule zu erreichen – wird unserer fachlichen Meinung nach mit diesem Gesetz nicht gelingen.


Damit Transition gelingen kann, braucht es andere Maßnahmen:

· gemeinsame Basis-Ausbildung aller PädagogInnen

· Bundeskompetenz für den gesamten Bildungsbereich

· Gleichrangigkeit aller PädagogInnen sowie aller Bildungseinrichtungen ab der Kleinkindgruppe und

· massive Investitionen in die Rahmenbedingungen für die Bildungswege der Kinder!

 

 

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Raphaela KELLER

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