Sehr geehrtes Präsidium des Nationalrats!

Sehr geehrte Damen und Herrn!

 

Betreff: Stellungnahme zum Schulrechtspaket 2016 (Ministerialentwurf 196/ME)

 

Mit diesem Schreiben möchte ich meine Bedenken gegen eine Zusammenlegung der beiden alternativen Pflichtfächer darlegen und wichtige Fragen stellen.

Die Aspekte des Einspruchs sind sehr stark von meiner  langjährigen Unterrichtspraxis geprägt. Ich unterrichte seit Jahrzehnten Technisches Werken,

wenigen Jahren auch Textiles Werken. Jedes Fach ist in seiner Art herausfordernd und spannend - aber die Fächer sind inhaltlich nicht

einfach für jeden Schüler und jede Schülerin passend. Das Unterrichten wird aufgrund der Rahmenbedingungen (siehe Teilungszahlen!) von Jahr

zu Jahr schwieriger. Der geplante Entwurf würde die präkere Situation noch verstärken.

  

Zusammenlegung Technisches Werken  und Textiles Werken:

Derzeit besteht  für SchülerInnen  Wahlfreiheit. Sie können sich ihren  Neigungen entsprechend für Technisches oder Textiles Werken zu entscheiden. Die Inhalte der Fachbereiche sind per se nicht geschlechtsspezifisch, sondern kulturtechnisch determiniert! Das Gender Argument wird zur Zwangsbeglückung und kann  ein massives Motivationsproblem zutage treten lassen. Die Anwahl ist  zur Zeit ca. 1/3 Textiles Werken und 2/3 Technisches Werken.

Werken in der  NMS wird zum Vorbild für AHS Bereich. Die NMS  darf schulautonom entscheiden, ob das Pflichtfach  Werken  bis auf 5,5 Stunden in 4 Schulstufen reduziert werden kann. Natürlich ist eine Erhöhung auch gesetzlich legal, aber diese Schwerpunktsetzung kann aufgrund der angespannten Werteinheitensituation wahrscheinlich keine Schule  stemmen.  WerkerzieherInnen im AHS Bereich werden um ihre Stunden kämpfen müssen. Die Einführung des  Unterrichtsfaches  Berufsorientierung  wird schon geplant, dadurch  ist der Zwang zur Reduktion zumindest in der 8. Schulstufe „vorprogrammiert“.

Aus den autonomen Fachbereichen werden nur noch Teile. Die Inhalte  des praktischen Faches werden logischerweise nahezu halbiert, auch wenn es jetzt in den Lehrplänen teilweise Überschneidungen gibt (vgl. Bereich Bauen / Wohnen / Umweltgestaltung). Ein  umfangreicherer  Inhalt  soll in kürzerer Zeit  vermittelt werden!  Das Zeitfenster zum Üben und Vertiefen der Fähigkeiten und Fertigkeiten  wird drastisch geschmälert!

Gelten zukünftig die gesetzlichen Teilungszahlen für die  alternative Pflichtgegenstände  Technisches  / Textiles Werken noch? Schon jetzt wird in vielen Gymnasien (Bsp. NÖ) teilweise mit Werkgruppen bis zu 24 SchülerInnen  unterrichtet.  Das Einhalten gesetzliche Teilungszahlen wird zur Ausnahmeerscheinung, da der Druck zum Sparen besonders harte Einschnitte „legitimiert“.

Der Gesetzgeber hat  eine maximale Gruppengröße von 19 SchülerInnen vorgesehen. Ausschlaggebend dafür ist  die Verantwortung für die  körperliche Unversehrtheit der  SchülerInnen . Es ist  ein großes Sicherheitsrisiko,  wenn große SchülerInnengruppen Maschinen und  Werkzeuge  selbständig benutzen , obwohl sie nur wenig Zeit zum Einüben der Tätigkeit hatten .  Ob die möglicherweise daraus  resultierende Beschränkung auf einfachste Grundtechniken und Fertigkeiten dem Qualitätsanspruch der AHS entspricht , ist in Frage zu stellen. Wie soll eine „nebenbei“ eingeschulte Lehrperson eine große Werkgruppe in einem möglicherweise beengtem , nicht auf die Schülerzahl ausgelegten Raum werken, ohne das die Unfallgefahr für alle Beteiligten  steigt?

Da weder  neue  Lehrpläne, noch die dafür ausgebildeten  LehrerInnen für das neue Fach vorhanden sind, stellt sich die Frage, wie das praktisch umgesetzt  werden kann?

Sind die FachkollegInnen von einem Schuljahr aus andere dazu befähigt, alle Teilbereich zu unterrichten, ohne intensive Einschulung, Weiterbildung? Wie können KollegInnen neben Ihrer  Unterrichtstätigkeit noch intensive Fortbildungskurse absolvieren, ohne den Schulbetrieb zusätzlich zu belasten? Wenn es innerhalb eines Schule zu wochenweisem Wechsel der Bereiche  und der LehrerInnen kommt, wer ist für die Benotung im Zeugnis ausschlaggebend und verantwortlich? Welche Vorgehensweise schlägt der Gesetzgeber dafür vor?  Ist die Einführung des neuen  Faches  im aufsteigenden Prinzip  vorgesehen?

 Die oben angeführten Punkte  sind aus der persönlichen Sichtweise einer Technisches Werken und Textiles Werken  unterrichtenden Lehrerin geschrieben. Der Schwerpunkt der Auseinandersetzung liegt in der praktischen Umsetzbarkeit des Gesetzesvorhabens, wenn nicht eine Änderung wesentlicher Rahmenbedingungen  (organisatorisch, inhaltlich, räumlich, haftungsrelevant..) parallel dazu vom Gesetzgeber  angedacht und vorgeschlagen wird. Des weitern  fehlt besonders die Evaluation des neuen  Werkeunterrichtes  in  der NMS, da sich die Gesetzesvorlage  explizit auf diesen bezieht.

 

Mit freundllichen Grüßen

Don Bosco Gymnasium

2442 Unterwaltersdorf