Stellungnahme zum Schulrechtspaket 2016 5.Mai 2016
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ad § 39 Abs. 1 SchOG
Die Zusammenlegung von Technischem und Textilen Werken lehne ich ab:
Aus der Schulpraxis weiß ich, dass die Kinder sehr gerne Werken: Sie experimentieren, erfinden, planen und produzieren mit HAND und VERSTAND – und dies mit viel Spaß!
Grundlagen erwerben in Material-, Werkzeug- und Maschinenkunde, sowie Einblicke in Arbeitswelten zu geben, gehen sich niemals aus wenn man technisches und textiles Werken zusammenlegt, inhaltlich halbiert und, wie in der NMS üblich, semestriert.
Von der Wirtschaft und Industrie werden Initiativen für eine technikbegeisterte Jugend gesetzt und gefördert- der Schritt mit dem Schulrechtspaket 2016 weist in die verkehrte Richtung!
Zu bedenken gebe ich bei etwaiger Zusammenlegung:
*Es gibt noch keine Ausbildung und kein Curriculum für das Fach Werken Neu
* Keine Evaluierung Werken an den NMS
*Es stehen keine qualifizierten PädagogInnen zur Verfügung
* Gibt es eine Nachschulung für KollegInnen in nur einem Fach?
* Kein neuer Lehrplan
* es gibt noch keine Informationen an die FachkollegInnen, wie
und mit welchen Konsequenzen in personeller und administrativer Form
dieser Gesetzesentwurf umgesetzt werden kann.
Dies sind nur einige wesentliche Gründe für meine ablehnende Haltung zur Zusammenlegung beider Fächer.
Mit freundlichen Grüßen
Mag Hubert Meisterhofer
Landesfachkoordinator für Technisches Werken an AHS Steiermark
BRG Kepler Graz