Verein der Richterinnen und Richter des Verwaltungsgerichtshofes

Judenplatz 11, 1011 Wien

 

 

 

Betrifft: Entwurf Dienstrechts-Novelle 2016 – Stellungnahme

 

Der Verein der Richterinnen und Richter des VwGH dankt für die Einbindung in das Begutachtungsverfahren und gibt zum vorliegenden Entwurf folgende Stellungnahme ab:

Die vorgeschlagene Änderung in § 207 RStDG ist ein wichtiger Schritt zur Verwirklichung eines einheitlichen Richterbildes in ordentlicher und Verwaltungs-Gerichtsbarkeit, das die Entschließung des Nationalrates vom 15. Mai 2012, 242/E XXIV. GP, zum Ziel gesetzt hat. Dabei sollten aber die RichterInnen der Verwaltungsgerichte der Länder mitbedacht werden, will man nicht ein Auseinanderdriften der Richterbilder von Bund und Ländern riskieren.

Zur Verwirklichung dieses Ziels bedarf es weitergehender Maßnahmen, etwa im Bereich der (gemeinsamen) Aus- und Fortbildung. Diese bildet als wesentliches Qualitätsmerkmal die Basis für einen gelebten Verbund der verschiedenen Gerichtsbarkeiten.

In der Übergangsbestimmung sollte klargestellt werden, dass auch vor dem 1. September 2016 zurückgelegte Zeiten in der Verwaltungsgerichtsbarkeit maßgeblich sind.

§ 59 RStDG ist § 59 BDG 1979 nachgebildet; allerdings nimmt die Verordnungsermächtigung in Abs. 4 letzter Satz nicht auf die Struktur der Verwaltungsgerichtsbarkeit Bedacht, in der die Erlassung näherer Bestimmungen den jeweiligen Präsidenten obliegen sollte.

                                                                                            

Hochachtungsvoll

Für den Vorstand des Vereins

 

Markus Thoma