Sehr geehrte Damen und Herren,

wir, die gefertigten Diplomrechtspfleger des Bezirksgerichtes Salzburg, erlauben uns, nachstehende Stellungnahme zum Entwurf der beabsichtigten Änderung des Rechtspflegergesetzes abzugeben:
Inhaltlich (Erhöhung Wertgrenzen etc) spricht aus unserer Sicht nichts gegen die beabsichtige Änderung und die damit verbundene "Aufwertung"des Ausserstreitrechtspflegers.

Auf Seite 2 der Erläuterungen ist ausgeführt, dass die Änderung keine finanziellen Auswirkungen zur Folge haben wird.
Es ist daher davon auszugehen, dass eine Aufstockung des Personalstandes der Ausserstreitrechtspfleger - trotz zusätzlichen Aufgabenbereiches - nicht vorgesehen ist.
Bereits in der Vergangenheit haben die diversen Erweiterungen des Aufgabenbereiches des Rechtspflegers zu keiner adäquaten Personalaufstockung  am BG Salzburg geführt (zB § 35 EO; Unterhalt Volljähriger, Unterhaltsvorschuss-Rückersätze; EuVVO; EuErbVO).

Wir sprechen uns daher - in Hinblick darauf, dass trotz erweitertem Aufgabenbereich mit keiner Aufstockung des Personalstandes zu rechnen ist - nachdrücklich gegen die beabsichtigte Änderung des Rechtspflegergesetzes aus.

Wir ersuchen um Berücksichtigung unserer Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüssen

Regierungsrat ADir Ingrid Wittauer
ADir Barbara Wenger
Bea Mag. Thomas Berger
ADir Sabine Rottensteiner
Bea Andreas Weich
Bea Christoph Rettenbacher