Sehr
geehrte Damen und Herren,
wir, die
gefertigten Diplomrechtspfleger des Bezirksgerichtes Salzburg, erlauben uns,
nachstehende Stellungnahme zum Entwurf der beabsichtigten Änderung des
Rechtspflegergesetzes abzugeben:
Inhaltlich
(Erhöhung Wertgrenzen etc) spricht aus unserer Sicht nichts gegen die
beabsichtige Änderung und die damit verbundene "Aufwertung"des
Ausserstreitrechtspflegers.
Auf Seite 2 der
Erläuterungen ist ausgeführt, dass die Änderung keine
finanziellen Auswirkungen zur Folge haben wird.
Es ist daher
davon auszugehen, dass eine Aufstockung des Personalstandes der
Ausserstreitrechtspfleger - trotz zusätzlichen Aufgabenbereiches - nicht
vorgesehen ist.
Bereits in der
Vergangenheit haben die diversen Erweiterungen des Aufgabenbereiches des
Rechtspflegers zu keiner adäquaten Personalaufstockung am BG
Salzburg geführt (zB § 35 EO; Unterhalt Volljähriger,
Unterhaltsvorschuss-Rückersätze; EuVVO; EuErbVO).
Wir sprechen
uns daher - in Hinblick darauf, dass trotz erweitertem Aufgabenbereich mit
keiner Aufstockung des Personalstandes zu rechnen ist - nachdrücklich gegen die
beabsichtigte Änderung des Rechtspflegergesetzes aus.
Wir ersuchen um
Berücksichtigung unserer Stellungnahme.
Mit
freundlichen Grüssen
Regierungsrat
ADir Ingrid Wittauer
ADir Barbara
Wenger
Bea Mag. Thomas
Berger
ADir Sabine
Rottensteiner
Bea Andreas
Weich
Bea Christoph
Rettenbacher