Sehr geehrtes Bundesministerium für Inneres,

 

Mit einiger Sorge habe ich die geplanten Änderungen im Sprengmittelgesetz 2010 und das Waffengesetz 1996 zur Kenntnis genommen und analysiert. Dabei bin ich auf einige problematische Änderungsvorschläge gestoßen und diese Bedenken möchte ich Ihnen hiermit mitteilen.

 

Zum Einen halte ich es für sehr begrüßenswert, dass österreichischen Exekutivbeamten der Zugang zu einem Waffenpass gesetzlich verankert erleichtert wird. Dies ist eine Maßnahme, die unmittelbar zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit beitragen wird. Natürlich wird nicht jeder Polizist einen Waffenpass beantragen, sondern vor allem die Beamten, die ihre Verantwortung besonders ernst nehmen und nicht aufhören Polizist zu sein sobald sie die Uniform ausziehen. Erfahrungsgemäß sind das auch Beamte die sich auf eigene Kosten in ihrer Freizeit fortbilden und ihre Verplfichtung der Allgemeinheit gegenüber besonders ernst nehmen.

Was an der angedachte Regelung aber überhaupt keinen Sinn macht ist eine Kaliberbeschränkung. Egal ob exakt auf 9mm Parabellum oder auf maximal 9mm Parabellum beschränkt, ist eine solche Beschränkung aus technischer und ballistischer Sicht in keinster Weise nachvollziehbar und als vollkommen willkürlich und höchstens ideologisch motiviert anzusehen. Ich persönlich kann das nur als eine Art Zugeständnis an Personen interpretieren. die generell ein Problem damit haben das Exekutivbeamte in ihrer Freizeit bewaffnet sind.

 

Ich persönlich lehne eine solche Kaliberbeschränkung vollständig ab - warum soll ein Polizist stärker eingeschränkt werden als andere Waffenpassinhaber, die einer solchen Beschränkung nicht unterliegen?

Abgesehen davon gibt es größere Kaliber wie z.B. .45 ACP die zwar einen größeren Kaliberdurchmesser, aber eine geringere Durchschlagskraft haben. Dann gibt es Kaliber wie .357 Sig die kleiner  als 9mm aber wesentlich durchschlagskräftiger sind und somit unter Umständen eine größere Gefahr für Unbeteiligte etc. darstellen könnten. Wie bereits geschrieben: eine Kaliberbeschränkung macht hier einfach überhaupt keinen Sinn und ist rational in keinster Weise zu argumentieren.

 

Die zweite angedachte Änderung betrifft das Sprengmittelgesetz und damit in Zusammenhang stehend die geplanten Änderungen für Erwerb, Besitz und Verwendung von Schiessmitteln wie Treibladungs- oder Schwarzpulver. Jeder der einen Internetbrowser bedienen kann ist heutzutage theoretisch in der Lage wesentlich brisantere Substanzen aus Haushaltsreinigern etc. zu fabrizieren als Schwarzpulver oder Teibladungspulver basierend auf Nitrozellulose. Allein dieser Sachverhalt führt die geplante Änderung bereits ad absurdum. Dazu kommt, dass es durchaus vereinslose Sportschützen gibt die Präzisionsmunition zu sportlichen Zwecken wiederladen und über keine WBK oder Jagdkarte verfügen und die nach der geplanten Änderung nicht mehr in der Lage sein werden ihren Sport wie bisher auszuüben. Hier geht es also um eine Gesetzesänderung die schlichtweg die falschen trifft und maximal gefühlte Sicherheit erhöht - aber praktisch nur gesetzestreue Bürger einschränkt während Kriminelle und Terroristen davon in keinster Weise betroffen sind. Legal verfügbare Schiessmittel sind genauso wenig deliktrelevant wie legal besessene Schusswaffen und dementsprechend ist eine Verschärfung in dem Bereich abzulehnen!

 

Ich würde Sie höflichst ersuchen diese 2 geplanten Änderungen noch einmal gründlich unter sachlichen, objektiven Gesichtspunkten zu überdenken - und dann nach einer logischen Analyse zu verwerfen.

 

Hochachtungsvoll,

 

 

Mag. Benjamin Spiss

 

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