Sehr geehrte Frau Bundesministerin,

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

herzlichen Dank für die Einladung und die Möglichkeit im Rahmen des Begutachtungsverfahrens eine Stellungnahme unseres Verbandes zum Entwurf eines Bundesgesetzes, über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen (Bildungsinvestitionsgesetz) zu übermitteln.

 

Wir freuen uns, dass der Gesetzesentwurf nicht nur die Finanzierung von Infrastruktur und Personal, sondern auch die für viele Eltern unabdingbare Ferienbetreuung an Österreichs Schulen berücksichtigt. Diese sollte aber nicht auf die Sommerferien beschränkt sein.

 

Wir begrüßen den Ansatz, dass die Letztentscheidung über die Vergabe der beantragten Mittel für geprüfte Projekte beim BMB liegen soll.

 

Vorausschauend auf mögliche, im Ministerratsvortrag der „Arbeitsgruppe Bildung“ vom 18.10.2016 skizzierten Möglichkeiten der Kooperation mehrerer Schulen (ev. mehrerer Schulerhalter), schlagen wir vor im Gesetz vorzusehen, dass auch Cluster- und Campuskooperationen unter definierten Voraussetzungen Anträge auf Gewährung von Zweckzuschüssen stellen können.

 

Da für den Verband der Elternvereine an öffentlichen Pflichtschulen die Umsetzung der Inklusion im schulischen Bereich unabdingbar ist, erwarten wir, dass ein Teil der für den Ausbau der ganztägiger Schulformen vorgesehenen Mittel in Barrierefreiheit und speziell ausgebildetes Personal investiert werden kann, damit auch SchülerInnen mit besonderen Bedürfnissen an allen Angeboten der Ganztägigkeit teilhaben können.

 

Im §3 (1) wäre daher zu ergänzen:

 

…. für infrastrukturelle Maßnahmen, die auch die Umsetzung der Inklusion im Unterrichts- und Freizeitbereich begünstigen ...

 

Im §4 (1) wäre zu ergänzen:

 

… Ferienzeiten und zur bedarfsgerechten Umsetzung der Inklusion im Unterrichts- und Freizeitbereich gewährt.

 

Im §5 (4) wäre zu ergänzen:

 

… Personen einzusetzen, die auch für die Umsetzung der Inklusion im Unterrichts- und Freizeitbereich ausgebildet worden sind.

 

Im §8 (Zeile 2) wäre zu ergänzen:

 

… Zielsetzungen – unter Berücksichtigung der für die Umsetzung der Inklusion im Unterrichts- und Freizeitbereich benötigten Infrastruktur sowie des dafür nötigen Personaleinsatzes - und entsprechend …

 

 

Abschließend möchten wir der Ordnung halber daran erinnern, dass kurze, im besonderen Fall extrem kurze Begutachtungszeiträume, die innerverbandliche Abstimmung nicht begünstigen und eskalierendes Unbehagen auslösen können. Wenn es aber gute Gründe für kurze Fristen gibt, dann sollten diese auch angesprochen werden.

 

Wir ersuchen um Kenntnisnahme und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

 

Mit schulpartnerschaftlichen Grüßen

 

Andreas Ehlers

Assistent des Vorsitzenden

 

Österreichischer Verband der Elternvereine

an öffentlichen Pflichtschulen – Dachverband

 

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