Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich darf die fristgerecht an das BMWFW übermittelte Stellungnahme auch an Sie übermitteln.

Leider hatten wir übersehen, dass wir auch an Sie übermitteln hätten sollen.

 

Mit schulpartnerschaftlichen Grüßen

 

Andreas Ehlers

Assistent des Vorsitzenden

 

Österreichischer Verband der Elternvereine

an öffentlichen Pflichtschulen – Dachverband

 

Strozzigasse 2/4/421/Postkasten 38

A-1080 Wien

 

Tel.: +43 (1) 53120-3112, Mobil: +43 (0) 6991 53120 00

E-Mail: office@elternverein.at, andreas.ehlers@elternverein.at, www.elternverein.at

ZVR-Zahl: 023467217

 

 

 

 

 

 

Von: Andreas Ehlers [mailto:andreas.ehlers@elternverein.at]
Gesendet: Montag, 14. November 2016 23:19
An: reinhold.mitterlehner@bmwfw.gv.at; ISBG-Begutachtung@bmwfw.gv.at
Betreff: GZ: BMWFW-43.900/0006-WF/V/2/2016 - Stellungnahme

 

GZ: BMWFW-43.900/0006-WF/V/2/2016

 

Sehr geehrter Herr Bundesminister,

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

herzlichen Dank für die Einladung, im Zuge des Begutachtungs- und Konsultationsverfahrens, eine Stellungnahme zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem ein Innovationsstiftung-Bildung-Gesetz erlassen und das Einkommensteuergesetz 1988 und das Körperschaftsteuergesetz 1988 geändert werden (Innovationsstiftungsgesetz – ISG), zu übermitteln. 

 

Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Finanzierung von Teilen der öffentlichen Bildungsangebote über eine Innovationsstiftung nicht dazu führen darf, dass seitens der Stiftung, oder der die Stiftung Finanzierenden Einfluss auf die autonome bzw. durch gesetzliche Zielsetzungen gesteuerte Entwicklung der geförderten Bildungseinrichtung genommen werden kann.

 

Wir regen an, sowohl im Stiftungsrat, wie auch im wissenschaftlichen Beirat das Mitwirken von Personen, die von einem bundesweit tätigen Elternvereinsverband nominiert werden, zu ermöglichen.

 

Die Dotierung der Aufwendungen der Stiftungsorgane und der Stiftungsadministration hat wirkungsorientiert, nach den Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Nachhaltigkeit zu erfolgen.

 

Wir ersuchen um Berücksichtigung unserer Anregungen und Hinweise in der an das Parlament zu übermittelnden Endfassung des Gesetzesentwurfs.

 

Mit schulpartnerschaftlichen Grüßen

 

Andreas Ehlers

Assistent des Vorsitzenden

 

Österreichischer Verband der Elternvereine

an öffentlichen Pflichtschulen – Dachverband

 

Strozzigasse 2/4/421/Postkasten 38

A-1080 Wien

 

Tel.: +43 (1) 53120-3112, Mobil: +43 (0) 6991 53120 00

E-Mail: office@elternverein.at, andreas.ehlers@elternverein.at, www.elternverein.at

ZVR-Zahl: 023467217