Mag. Gerhard Feiler

Steuerberater

 

 

An das

Bundesministerium für Finanzen

e-Recht@bmf.gv.at

 

 

Wien, am 25.11.2016

 

 

Betrifft: Bundesgesetz, mit dem die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das Neugründungs-Förderungsgesetz, das Unternehmensserviceportalgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das GmbH-Gesetz, das Notariatstarifgesetz und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden (Deregulierungsgesetz 2017 ‑ Teil BMF/BMJ/BMFJ) (266/ME)

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Als beruflich ua mit der Bearbeitung legistischer Neuerungen im Bereich des Aufsichtsrechts befasster und auch sonst an einer soliden und sowohl inhaltlich als auch formal korrekten Gesetzgebung interessierter Staatsbürger erlaube ich mir zu oa Gesetzesentwurf folgende Anmerkungen zu übermitteln (Textänderungen und –ergänzungen hervorgehoben):

I.     Zu Art. 6 –GmbH-Gesetz

Zur Promulgationsklausel: Das GmbHG soll auch durch das derzeit im Nationalrat behandelte Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz ‑ NaDiVeG (BlgNR 1355 GP 25) novelliert werden. Die BGBl.-Nummer dieser dann voraussichtlich letzten Änderung ist daher noch offen zu lassen.

Zu Z 1 (§ 9a Abs. 6): § 40 BWG soll durch das derzeit ebenfalls im parlamentarischen Gesetzgebungsprozess befindliche Finanzmarkt-Geldwäschegesetz ‑ FM-GwG (BlgNR 1335 GP 25) mit Jahresende aufgehoben werden. Eine Bezugnahme darauf in einer erst im kommenden Jahr zu verabschiedenden Bestimmung erscheint daher nicht sinnvoll sondern sollte durch einen Verweis auf die neuen Bestimmungen des FM-GwG ersetzt werden.

Zu Z 4 (§ 127 Abs. 21): Ein Abs. 21 soll bereits durch das NaDiVeG angefügt werden. Der hiermit anzufügende Absatz müsste daher die Ordnungszahl „(22)“ erhalten.

II.   Zu den Erläuternden Bemerkungen

Zum Allgemeinen Teil

Zu Art. 6: Genusfehler im 1. Absatz: „dass Gründer oder eine autorisierte Stelle … können sollen

Zum Besonderen Teil

Zu Art. 1 Z 5: Genusfehler: „aus dem Kreis der … genannten Institutionen

Zu Art. 6 Z 1 (Allgemeines sowie Zu Abs. 6 und 7): S.o. Anmerkungen zu § 9a GmbHG

Zu Art. 6 Z 1 Allgemeines: Fallfehler: „ist folgendes alternative Gründungsmodell vorgezeichnet“

Zu Art. 8 Z 1: Der letzte Satz ist unvollständig, es fehlt „wird.“ am Satzende.

 

Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme ergeht gleichzeitig an das Präsidium des Nationalrates pA begutachtungsverfahren@parlament.gv.at.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Mag. Gerhard Feiler