Guten Tag Frau Drin Oberhauser! 

 

Weiters soll durch die Formulierung klargestellt sein, dass Zucht – und

somit ein meldepflichtiger Tatbestand (§ 31 Abs. 4) auch dann gegeben ist,wenn die zur Deckung verwendeten männlichen Tiere eventuell nicht zugeordnet werden können, wie dies bei gemeinsamen Haltungen oder Freigang der Fall ist

 

Durch diese Erklärung und das weglassen des Wortes "gezielte" vor Anpaarung, kann nicht mehr von "Zucht" gesprochen werden, es muss dann lauten: §4 Z14 "Unkontrollierte Vermehrung". 

 

Im Wikipedia wird Zucht wie folgt definiert:

Als Zucht wird in der Biologie die kontrollierte Fortpflanzung mit dem Ziel der genetischen Umformung bezeichnet. Dabei sollen gewünschte Eigenschaften verstärkt und unerwünschte Eigenschaften durch entsprechende Zuchtauslese zum Verschwinden gebracht werden. Um die Ziele zu erreichen, wird durch den Züchter zum Beispiel nach einer Leistungsprüfung eine Zuchtwertschätzung durchgeführt, um dann gezielt Individuen mit gewünschten Eigenschaften auszuwählen (künstliche Selektion) und anhand eines Kreuzungsplans miteinander zu kreuzen oder zu verpaaren.

Wesentliche Voraussetzung ist die Kenntnis der Mendelschen Vererbungslehre. Es können aber

auch auf künstlichem Weg Mutationen ausgelöst oder Organismen gentechnisch modifiziert werden. Neue Pflanzensorten oder Tierrassen werden als Neuzüchtungen bezeichnet, diese unterliegen gesetzlichen Bestimmungen.   https://de.wikipedia.org/wiki/Zucht

 

 

Mit dieser Novellierung geht das Katzenleid und Elend unvermindert weiter und steht daher im krassen Widerspruch zu § 1 TSchG, wonach Leben und Wohlbefinden jedes einzelnen Tieres zu schützen sind. Um die Folgen dieser unkontrollierten Vermehrung müssen sich dann wieder Tierheime und ehrenatmlichte Tierschützer kümmern. Ganz zu schweigen von der Verschwendung von Steuergeld.

 

Österreich hat sich zum Tierschutz bekannt (§ 2 BGBl I Nr. 111/2013) und ist damit verpflichtet, auf allen Ebenen der staatlichen Verwaltung Regelungen zu schaffen, die geeignet sind, Tierschutzproblemen wirksam zu begegnen.

 

Es gäbe etliche notwendige Korrekturen und Erweiterungen die zu machen wären um ein sinnvolles Gesetz zum Katzenschutz zu schaffen -  dazu nochmal unsere Vorschläge im Anhang

 

Dieser Entwurf ist aber absolut ungeeignet und kontraproduktiv für die Katzenproblematik und wir ersuchen Sie deshalb inständig, davon Abstand zu nehmen und stattdessen erforderliche Maßnahmen mit uns zu besprechen und dann umzusetzen!

 

Marion Wagner (0664-5537213)

www.katzenfreundesalzburg.at

 

 

Gesendet: Donnerstag, 05. Januar 2017 um 22:55 Uhr
Von: "Marion Wagner" <katzenfreunde.salzburg@gmx.at>
An: christian.kern@bka.gv.at, service@bka.gv.at, post@bka.gv.at
Cc: post@bmgf.gv.at, buergerservice@bmg.gv.at, florian.fellinger@bmgf.gv.at, gabriele.damoser@bmgf.gv.at, regina.loupal@bmg.gv.at, Regina.Seidl@bmg.gv.at, christine.oberleitnertschan@bmgf.gv.at
Betreff: TSchG-Novelle (280/ME) - Änderung Katzen-Kastrationspflicht "Zucht"

 

Durch Zufall sind wir wieder auf den Entwurf einer Änderung des Tierschutzgesetzes gestossen.

Das BMG (Frau Drin Oberhauser) dreht jetzt am Zuchtparagraphen so, dass es abgesegnet ist,

wenn männliche Tiere nicht zugeordnet werden können!

 

Und es ist einfach unglaublich, wir haben das BMG darauf aufmerksam gemacht, indem wir erklärt haben, dass es keine Zucht sein kann, wenn sich eine Kätzin mit jedem Kater paart (siehe Anhang mail vom März). Und jetzt wird das geändert ... aber so, dass es dann doch auch Zucht ist!

 

Es wird das Wort  gezielte  vor Anpaarung wird herausgenommen und in den Erläuterungen wird

"klargestellt", dass es trotzdem Zucht ist, wenn die zur Deckung verwendeten männlichen Tiere

eventuell nicht zugeordnet werden können ...   

 

Dadurch ist es natürlich selbst willigen Vollzugsbeamten nicht mehr möglich eine Zucht abzulehnen, wenn die Katze bzw. Katzen (beim Landwirt ja meist mehrere) Freigang haben und das Vatertier unbekannt ist.

 

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00280/index.shtml

 

Verordnung bisher:

14. Zucht: vom Menschen kontrollierte Fortpflanzung von Tieren durch gemeinsames Halten geschlechtsreifer Tiere verschiedenen Geschlechts, gezielte Anpaarung oder das Heranziehen eines bestimmten Tieres zum Decken oder durch Anwendung anderer Techniken der Reproduktionsmedizin.

 

Verordnung neu:

14. Zucht: Fortpflanzung von Tieren unter Kontrolle des Halters durch gemeinsames Halten geschlechtsreifer Tiere verschiedenen Geschlechts oder Anpaarung oder das Heranziehen eines bestimmten Tieres zum Decken oder durch Anwendung anderer Techniken der Reproduktionsmedizin.

 

Erklärung zu Verordnung neu:

Zu Z 5: (§ 4 Z14): Durch die Neuformulierung des Begriffes soll klargestellt werden, dass Zucht im Sinne des Tierschutzgesetzes nicht nur bei einer bewusst herbeigeführten Fortpflanzung vorliegt, sondern auch immer dann, wenn einem Tier durch den Halter bewusst die Fortpflanzung ermöglicht wird. Dies ist deshalb von Bedeutung, weil der einerseits Muttertiere oftmals andere Haltungsansprüche stellen, andererseits gewährleistet sein sollte, dass auch für die Nachkommen des Tieres die entsprechenden Haltungsbedingungen erfüllt werden können. Weiters soll durch die Formulierung klargestellt sein, dass Zucht – und somit ein meldepflichtiger Tatbestand (§ 31 Abs. 4) auch dann gegeben ist, wenn die zur Deckung verwendeten männlichen Tiere eventuell nicht zugeordnet werden können, wie dies bei gemeinsamen Haltungen oder Freigang der Fall ist. 

 

 

Eine solche Verordnungsänderung ist einfach absolut unsinnig und entbehrt jeder Logik! Die ganze Kastrationspflicht mutiert dadurch immer mehr zum Witz und jeder der halbwegs über Hausverstand verfügt, wird dem beipflichten.

 

Seit 2014 schreiben wir dem BGM, dass wir strengere Zuchtauflagen und noch weitere Maßnahmen in der Katzen-Kastrationspflicht benötigen, wir senden Vorschläge mit unzähligen Beispielen und ich empfinde es daher sogar als Frechheit von der Ministerin Oberhauser, genau das Gegenteil davon zu machen. 

 

Dem BMG dürfe entgangen sein, dass es die Aufgabe hat, Gesetze zum Schutz und Wohl unsere Mitgeschöpfe zu schaffen. Stattdessen werden ohnehin schon schlecht formulierte und daher fast unbrauchbare Verordnungen (ganz still und heimlich an den aktiven Tierschützern vorbei) durch Änderungen und Erklärungen aufgehoben.

 

Soviel Ignoranz und Verantwortungslosigkeit ist einfach unfassbar, was bleibt ist unverständliches

Kopfschütteln ...  

 

Marion Wagner (0664-5537213)

www.katzenfreundesalzburg.at