Betreff: TSchG-Novelle (45/SN-280/ME XXV.GP) - Weshalb dieser Kniefall vor dem Bauernstand?
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Kern,
ein ohnedies in so manchen Punkten inakzeptables Tierschutz-Gesetz soll noch
weiter VERSCHLECHTERT werden!!! Und das, obwohl erst Anfang April des Vorjahres
endlich unmissverständlich klargestellt wurde, dass
die KASTRATIONSPFLICHT FÜR KATZEN
AUCH FÜR JENE KATZEN IN BÄUERLICHER HALTUNG GILT.
Und klarerweise hat es auch für sie zu gelten.
Weshalb sollte der Bauernstand ausgenommen sein? Sind es doch vor allem Bauern, die die
meisten Katzen, oft sogar in zweistelliger Zahl, am Hof herumlaufen haben. Viele der Tiere
sind unterernährt, sowieso unbetreut und derart krank, dass negative Konsequenzen für
andere Tiere oder gar Menschen nicht absehbar sind. Die einzige Möglichkeit, Not und Elend der
Bauernhofkatzen zu stoppen, ist die Kastrierung der Tiere! Laut vorab genanntem Gesetz
muss jeder Katzenhalter seine Katze(n) kastrieren - doch die Bauern wollen sich nicht zur
Gruppe der "jeder" zählen?! Zu diesem Thema wurden der Bundesministerin Drin Oberhauser
2016 Unterlagen von divesen Vereinen - wie den Katzenfreunden Salzburg, Streunerkatzen OÖ,
von Katzenjammer OÖ und Katzenkastration Pinzgau / Sbg. - übergeben. Diese zeigen eine
genaue Darstellung der katastrophalen Katzenproblematik in Österreich. Darüberhinaus wurden
von diesen Vereinen Listen von erforderlichen Maßnahmen und Zuchtauflagen schon
unzählige Male an das BMG übermittelt, die jedoch von Frau Dr. Oberhauser bis dato komplett
ignoriert
werden. Ich übermittle Ihnen diese Listen im Anhang mit der Bitte um
Prüfung und
Kenntnisnahme erneut.
Ich verstehe es nicht ... Ein Tierschutzgesetz soll das Leid der Tiere lindern, das es auch in
Österreich gibt. Wenige Monate hieß es nun für die Bauern: "Auch ihr müsst eure Katzen kastrieren
lassen." Mit der nunmehrigen Änderung, dass "mit Freigänger-Katzen eine Zucht angemeldet
werden kann, auch wenn der Deck-Kater NICHT bekannt ist", werden enormem Tierleid wiederum
Türen und Toren geöffnet.
Weshalb?
Wem dient dieses immense Leid, das sich jeder, wenn er einmal auf dem Land rund um viele Bauernhöfe
seine Ohren und Herzens-Augen öffnet, ansehen kann.
Weshalb sind die Bauern gegen die Kastration, wenn sie sich ihrer
sowieso entledigen? Oft sogar
noch auf grausame Weise. Denn immer noch werden Katzenbabys grausam
ertränkt, an die Wand
geschlagen, um sie auf diese Weise zu töten. Mit der Kastration hätte
derartiges Katzentierleid ein Ende.
Ich wünsche mir eine Erklärung dafür!
Ich verstehe es nicht. Verstehe nicht, weshalb sich Bauernstand und Politiker gegen die
Kastrationspflicht sträuben? Und zugleich NICHTS gegen die grausamen Konsequenzen unternehmen?
Konsequenzen, die tierliebe Menschen nicht mitansehen können und deshalb ihre Privatzeit,
ihre Energie und eigenes Geld einsetzen, um streunende oder Bauernkatzen (jene wenigen Bauern,
die es erlauben, dass ihre Katzen kastriert werden) kastrieren zu lassen und/oder zu heilen.
Im Frühling und Herbst sind sämtliche Tierheime übervoll mit Katzenjungen - und die meisten
sind erkrankt an Katzenschnupfen, Herpes, Katzen-Aids etc. und sind in einem teilweise
unheilbar-erbärmlichen Zustand.
Wem dient die Aufrechterhaltung des Tierelends?
WESHALB SEID IHR GEGEN DIE KASTRATIONSPFLICHT FÜR A L L E ???
Ich bitte Sie inständig: Setzen Sie sich für die generelle Kastrationspflicht und die Exekution
derselben ein!
Danke.
Mit freundlich-dankbaren Grüßen
Erika Ortner
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Erika Ortner
Freie Journalistin
Lektorin - Moderatorin - Sprecherin
Mitglied der Salzburger Medienfrauen
Sonnenweg 19
5142 Eggelsberg / bei Salzburg
+43 676 911 64 09
http://www.salzburgermedienfrauen.at/die-salzburger-medienfrauen/ortner-erika/24.html#.VS0BdWaayt-
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00280/index.shtml
Hier der Auszug aus der geplanten Novelle:
Verordnung bisher:
14. Zucht: vom Menschen kontrollierte Fortpflanzung von Tieren durch
gemeinsames Halten geschlechtsreifer Tiere verschiedenen Geschlechts, gezielte
Anpaarung oder das Heranziehen eines bestimmten Tieres zum Decken oder durch
Anwendung anderer Techniken der Reproduktionsmedizin.
Verordnung neu:
14. Zucht: Fortpflanzung von Tieren unter Kontrolle des Halters durch
gemeinsames Halten geschlechtsreifer Tiere verschiedenen Geschlechts oder
Anpaarung oder das Heranziehen eines bestimmten Tieres zum Decken oder durch
Anwendung anderer Techniken der Reproduktionsmedizin.
Erklärung zu Verordnung neu:
Zu Z 5: (§ 4 Z14): Durch die Neuformulierung des Begriffes soll
klargestellt werden, dass Zucht im Sinne des Tierschutzgesetzes nicht nur bei
einer bewusst herbeigeführten Fortpflanzung vorliegt, sondern auch immer
dann, wenn einem Tier durch den Halter bewusst die Fortpflanzung
ermöglicht wird. Dies ist deshalb von Bedeutung, weil der einerseits
Muttertiere oftmals andere Haltungsansprüche stellen, andererseits
gewährleistet sein sollte, dass auch für die Nachkommen des Tieres
die entsprechenden Haltungsbedingungen erfüllt werden können. Weiters
soll durch die Formulierung klargestellt sein, dass Zucht – und somit ein
meldepflichtiger Tatbestand (§ 31 Abs. 4) auch dann gegeben ist, wenn die
zur Deckung verwendeten männlichen Tiere eventuell nicht zugeordnet werden
können, wie dies bei gemeinsamen Haltungen oder Freigang der Fall ist.