Betreff: TSchG-Novelle (45/SN-280/ME XXV.GP) - Weshalb dieser Kniefall vor dem Bauernstand?

 

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Kern,

 

ein ohnedies in so manchen Punkten inakzeptables Tierschutz-Gesetz soll noch

weiter VERSCHLECHTERT werden!!! Und das, obwohl erst Anfang April des Vorjahres

endlich unmissverständlich klargestellt wurde, dass

 

die KASTRATIONSPFLICHT FÜR KATZEN

AUCH FÜR JENE KATZEN IN BÄUERLICHER HALTUNG GILT.

 

Und klarerweise hat es auch für sie zu gelten.

Weshalb sollte der Bauernstand ausgenommen sein? Sind es doch vor allem Bauern, die die

meisten Katzen, oft sogar in zweistelliger Zahl, am Hof herumlaufen haben. Viele der Tiere

sind unterernährt, sowieso unbetreut und derart krank, dass negative Konsequenzen für

andere Tiere oder gar Menschen nicht absehbar sind. Die einzige Möglichkeit, Not und Elend der

Bauernhofkatzen zu stoppen, ist die Kastrierung der Tiere! Laut vorab genanntem Gesetz

muss jeder Katzenhalter seine Katze(n) kastrieren - doch die Bauern wollen sich nicht zur

Gruppe der "jeder" zählen?! Zu diesem Thema wurden der Bundesministerin Drin Oberhauser

2016 Unterlagen von divesen Vereinen - wie den Katzenfreunden Salzburg, Streunerkatzen OÖ,

von Katzenjammer OÖ und Katzenkastration Pinzgau / Sbg. - übergeben. Diese zeigen eine

genaue Darstellung der katastrophalen Katzenproblematik in Österreich. Darüberhinaus wurden

von diesen Vereinen Listen von erforderlichen Maßnahmen und Zuchtauflagen schon

unzählige Male an das BMG übermittelt, die jedoch von Frau Dr. Oberhauser bis dato komplett

ignoriert werden. Ich übermittle Ihnen diese Listen im Anhang mit der Bitte um Prüfung und

Kenntnisnahme erneut.

 

Ich verstehe es nicht ... Ein Tierschutzgesetz soll das Leid der Tiere lindern, das es auch in

Österreich gibt. Wenige Monate hieß es nun für die Bauern: "Auch ihr müsst eure Katzen kastrieren

lassen." Mit der nunmehrigen Änderung, dass "mit Freigänger-Katzen eine Zucht angemeldet

werden kann, auch wenn der Deck-Kater NICHT bekannt ist", werden enormem Tierleid wiederum

Türen und Toren geöffnet.

Weshalb?

Wem dient dieses immense Leid, das sich jeder, wenn er einmal auf dem Land rund um  viele Bauernhöfe

seine Ohren und Herzens-Augen öffnet, ansehen kann.

Weshalb sind die Bauern gegen die Kastration, wenn sie sich ihrer sowieso entledigen? Oft sogar

noch auf grausame Weise. Denn immer noch werden Katzenbabys grausam ertränkt, an die Wand

geschlagen, um sie auf diese Weise zu töten. Mit der Kastration hätte derartiges Katzentierleid ein Ende.

Ich wünsche mir eine Erklärung dafür!

 

Ich verstehe es nicht. Verstehe nicht, weshalb sich Bauernstand und Politiker gegen die

Kastrationspflicht sträuben? Und zugleich NICHTS gegen die grausamen Konsequenzen unternehmen?

Konsequenzen, die tierliebe Menschen nicht mitansehen können und deshalb ihre Privatzeit,

ihre Energie und eigenes Geld einsetzen, um streunende oder Bauernkatzen (jene wenigen Bauern,

die es erlauben, dass ihre Katzen kastriert werden) kastrieren zu lassen und/oder zu heilen.

Im Frühling und Herbst sind sämtliche Tierheime übervoll mit Katzenjungen - und die meisten

sind erkrankt an Katzenschnupfen, Herpes, Katzen-Aids etc. und sind in einem teilweise

unheilbar-erbärmlichen Zustand.

 

Wem dient die Aufrechterhaltung des Tierelends?

WESHALB SEID IHR GEGEN DIE KASTRATIONSPFLICHT FÜR   A L L E ???

 

Ich bitte Sie inständig: Setzen Sie sich für die generelle Kastrationspflicht und die Exekution

derselben ein!

Danke.

 

Mit freundlich-dankbaren Grüßen

Erika Ortner

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Erika Ortner

Freie Journalistin

Lektorin - Moderatorin - Sprecherin

Mitglied der Salzburger Medienfrauen

Sonnenweg 19

5142 Eggelsberg / bei Salzburg

+43 676 911 64 09

www.salzburgermedienfrauen.at

http://www.salzburgermedienfrauen.at/die-salzburger-medienfrauen/ortner-erika/24.html#.VS0BdWaayt-

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00280/index.shtml

 

Hier der Auszug aus der geplanten Novelle:

Verordnung bisher:
14. Zucht: vom Menschen kontrollierte Fortpflanzung von Tieren durch gemeinsames Halten geschlechtsreifer Tiere verschiedenen Geschlechts, gezielte Anpaarung oder das Heranziehen eines bestimmten Tieres zum Decken oder durch Anwendung anderer Techniken der Reproduktionsmedizin.

 

Verordnung neu:
14. Zucht: Fortpflanzung von Tieren unter Kontrolle des Halters durch gemeinsames Halten geschlechtsreifer Tiere verschiedenen Geschlechts oder Anpaarung oder das Heranziehen eines bestimmten Tieres zum Decken oder durch Anwendung anderer Techniken der Reproduktionsmedizin.

Erklärung zu Verordnung neu:
Zu Z 5: (§ 4 Z14): Durch die Neuformulierung des Begriffes soll klargestellt werden, dass Zucht im Sinne des Tierschutzgesetzes nicht nur bei einer bewusst herbeigeführten Fortpflanzung vorliegt, sondern auch immer dann, wenn einem Tier durch den Halter bewusst die Fortpflanzung ermöglicht wird. Dies ist deshalb von Bedeutung, weil der einerseits Muttertiere oftmals andere Haltungsansprüche stellen, andererseits gewährleistet sein sollte, dass auch für die Nachkommen des Tieres die entsprechenden Haltungsbedingungen erfüllt werden können. Weiters soll durch die Formulierung klargestellt sein, dass Zucht – und somit ein meldepflichtiger Tatbestand (§ 31 Abs. 4) auch dann gegeben ist, wenn die zur Deckung verwendeten männlichen Tiere eventuell nicht zugeordnet werden können, wie dies bei gemeinsamen Haltungen oder Freigang der Fall ist.