Sg. Frau Minister Dr. Oberhauser,

 

Wir ersuchen Sie dringend, den aktuellen Tierschutzgesetznovellen-Entwurf abzuändern und verhindern Sie, daß sich Katzen auch weiter unkontrolliert vermehren können und so als unerwünschte Streunerkatzen ertränkt, erschlagen oder auf andere grausame Weise getötet zu werden oder an Verletzungen, Krankheiten und Seuchen zugrunde zu gehen. Konkretisieren Sie den Begriff "Zucht" im Tierschutzgesetz so, daß nur gewerbliche Rassekatzenzüchter eine Zucht anmelden können. Im derzeitigen Entwurf zum Tierschutzgesetz steht leider das genaue Gegenteil. Die Folge wäre, daß jeder Bauer, der sich weigert, seine Katzen kastrieren zu lassen, als „Züchter“ durchgehen würde!


Auch das Anketten der Hunde, das Enthornen (bei Ziegen sehr risikobehaftet) und das Kastrieren ohne Betäubung (für Ferkel bis 7 Tage ohne Tierarzt und Narkose erlaubt), die dauernde Anbindehaltung der Rinder und das betäubungslose „rituelle“ Schächten müßten im 21. Jhdt. endlich der Vergangenheit angehören. Ebenso muß das Verkaufsverbot von Hunde- und Katzenbabys in „Zoohandlungen“ bestehen bleiben. Und letztlich müssen die tierquälerischen Qualzuchten für Eitelkeit oder Profitmaximierung endlich ausnahmslos verboten werden!

Die geplante Rücknahme der erst im April 2016 verordneten Ausweitung der Kastrationspflicht für Bauernhof-Katzen ist inakzeptabel: Wenn im neuen Entwurf der Begriff "Zucht" jetzt so definiert würde, daß Bauern, die sich als „Züchter“ ausgeben, ihre Katzen weiterhin nicht kastrieren müssen, wäre dem Katzen-Elend weiterhin und wiederum, v.a. am Land, Tür und Tor geöffnet. Denn bisher war ein Züchter laut Gesetzestext lediglich derjenige, der eine „gezielte Anpaarung“ ermöglichte. Nun soll aber durch Ihren Entwurf das Wort „gezielt“ einfach gestrichen werden, wodurch jegliche unkontrollierte Katzen-Vermehrung - bis hin zur Inzucht - als „Zucht“ durchgehen würde! So kann jetzt jeder Landwirt, der seine Katzen nicht kastrieren will, eine Zucht anmelden und könnte so auch nicht mehr belangt werden. Das Elend der vielen halbverhungerten und kranken  Streunerkatzen würde dadurch weiter vergrößert werden.

Auch die im ursprünglichen Bundes-Tierschutzgesetz von 2005 ausnahmslos verbotene Kettenhaltung von Hunden soll jetzt – durch diverse Ausnahmen - weitestgehend außer Kraft gesetzt werden. Zudem wären bei „Diensthunden“ Stachelhalsbänder wieder erlaubt. Ebenso werden die bis Ende 2017 geltenden Ausnahmen vom Verbot der Qualzüchtungen – egal ob Minipigs, Chihuahuas, sonstige zuchtbedingt stark krankheitsanfällige „Moderassen“ oder überzüchtete Masthühner- oder Putenrassen - fristlos verlängert. Letztere sind bereits so degeneriert, daß sie durch das extrem schnelle Wachstum ihr eigenes Körpergewicht nicht mehr tragen bzw. sich gar nicht mehr auf natürliche Weise fortpflanzen können! Und der tierschutzwidrige Verkauf von Hunden und Katzen in Zoohandlungen – im TSchG 2005 aus gutem Grund verboten, 2008 allerdings wieder aufgehoben – soll weiterhin und unbefristet erlaubt bleiben.

Eine ebenfalls seit langem von Tierschutz-Organisationen erhobene Forderung, nämlich die nach einem ausnahmslosen Verbot des grausamen betäubungslosen Schächtens, bleibt in diesem Novellen-Entwurf ebenfalls unberücksichtigt: Beim Schächten wird dem Tier bei vollem Bewußtsein die Halsschlagader aufgeschnitten. Es erleidet dabei einen fürchterlichen Todeskampf, bis es durch den langsamen Blutverlust ohnmächtig wird. Die im TSchG § 32 Abs. 5 vorgesehene Ausnahme für betäubungsloses Schächten „aufgrund zwingender religiöser Gebote“ ist völlig unbegründet, da es solche weder im islamischen Koran noch in der jüdischen Thora gibt (aus dem einfachen Grund, weil man nämlich zu der Zeit, als diese Bücher geschrieben wurden, noch gar nichts von den heute üblichen Betäubungsmethoden wußte). Die Vorschrift, die Tiere erst „unmittelbar nach dem Eröffnen der Blutgefäße wirksam zu betäuben“ ist in der Praxis nicht durchführbar, weil sich die Tiere nach dem Schächtschnitt vor Schmerz aufbäumen. Diese Ausnahmen stellen lediglich einen Kniefall vor anachronistischen religiösen Traditionen und deren Vertretern dar, die schwerste Tierquälerei erlauben und somit in einem echten Tierschutz-Gesetz nichts verloren haben!

Aus all diesen Gründen appellieren wir dringend an Sie, Frau Gesundheits- und Tierschutz-Ministerin Oberhauser, diesen unbefriedigenden Novellenentwurf, der v.a. von Lobbyisten- anstatt Tierschutz-Interessen geprägt ist, nochmals zu überdenken und die unzähligen Einsprüche von Tierschützern zu berücksichtigen. Die Erkenntnis, daß Tiere fühlende Wesen sind und keine beliebigen Gegenstände, muß in Gesetzen, die eigentlich dem Schutz der Tiere dienen sollten und nicht der Gewinnmaximierung von Personen oder Interessengruppen, Beachtung finden - es darf keine Rückschritte in schon überwunden geglaubte Zeiten geben!

MfG, Dr.med.vet. Franz-Joseph Plank,

Obmann

 

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