Stellungnahme zur Biogas-Nachfolgetarifverordnung 2017 sowie zur kleinen Ökostromnovelle 2017 durch EUROSOLAR AUSTRIA

 

Sehr geehrter Herr SC Mag. Dr. Michael Losch,

EUROSOLAR AUSTRIA lehnt die vorgeschlagenen Novellen in der geplanten Form ab und ist der Meinung, dass damit die notwendigen Energie- und Klimaziele nicht erreicht werden können.

Details zur Begründung:

 

Kostenwahrheit bei der Energieaufbringung

 

Die Reformen sollten in ein Gesamtkonzept (Energie- und Klimastrategie) zur Erreichung der Energiewende eingebettet sein. Zu letzteren zählt auch die Internalisierung externer Kosten bei der Energiebereitstellung über eine Ökosteuer mit sozialem Ausgleich. Derzeit wird Atom- und Kohlestrom immer noch günstiger gehandelt als etwa Strom aus Windkraftanlagen. Bereits 2015 musste Österreich 16,5 % des Stromverbrauches mit ausländischem Strom decken. Diese Entwicklung ist nicht nur aus klimapolitischer, sondern vor allem auch aus volkswirtschaftlicher Sicht zu stoppen – Österreich verliert Wertschöpfung und Arbeitsplätze.

 

Naturverträglichkeit

Betreffend die Biogasanlagen sollten Lenkungsmaßnahmen mit dem Ziel vorgesehen werden, die energetische Nutzung von Wirtschaftsdüngern und Abfällen aus der Landwirtschaft und Lebensmittelbranche in Biogasanlagen zu fördern und den Anbau nachwachsender Rohstoffe wie z.B. Mais für den Einsatz in Biogasanlagen zu reduzieren.

Betreffend die Windenergie ist das Raumordnungsprograms im Burgenland als Vorbild heranzuziehen. Im Jahr 2016 konnte im Burgenland um ca. 33% mehr Strom erzeugt werden, als tatsächlich verbraucht wurde. Zu mehr als 80% wird in diesem Bundesland Erneuerbare Energie durch Windkraft gewonnen.

Im Bereich der Kleinwasserkraft sollten Inselanlagen gefördert werden. Als Best-Practice für die Festlegung von schützenswerten Gebieten, auch im Sinn der EU-WRRL, könnte die Verordnung des Landes NÖ herangezogen werden.

Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Kleinwasserkraft zu Lasten von Biogas, ... gefördert werden soll.

 

System Energiewende

Ist vollkommen unverständlich, warum die Förderung von Biogasanlagen eingestellt werden soll. Mit der Nutzung von Wirtschaftsdüngern sowie Abfällen können Beiträge zum Klimaschutz sowie zur Energiewende geleistet werden. Für systemdienliche Maßnahmen im Sinn der Energiewende zum Ausgleich fluktuierender Energieträger sollte ein Systembonus eingeführt werden (Stichwort: Bereitstellung von Regelenergie).

Mit der Technologieabfindung für Biogasanlagen ist beabsichtig nicht modernisierbare und unprofitable Ökostromanlagen auf Basis von Biogas unter Abgeltung der Stilllegungskosten und gegebenenfalls entgangener Einspeisetarife in Form einer Abfindung aus dem Förderregime für Ökostrom zu nehmen. Dafür sind 1.500 €/kW vorgesehen. Die Abfindung pro Anlage ist viel zu hoch, ... (eine neue Windenergieanlage kostet 1,0 bis 1,5 Mio. € pro MW-Leistung).

Die Förderung von fossilen KWK-Anlagen ist abzulehnen. Der Entwurf des KWK-Punkte-Gesetzes sieht zudem eine Förderung fossiler KWK-Anlagen, im Wesentlichen auf Kosten der HH vor, was ebenfalls abgelehnt wird. Die Betreiber der KWK-Anlagen sollten dazu verpflichtet werden Energie bei Ihren Endkunden einzusparen.

Die Nutzung von Biomasse in dezentralen KWK-Anlagen (Obergrenze für MW zur Gewährleistung der Dezentralität) sollte in das KWK-Gesetz integriert werden.

Der Abbau von Hemmnissen beim Einsatz von Kleinsterzeugungsanlagen ohne Zählpunkt ist zwar zu begrüßen, allerdings steht im Entwurf der ElWOG-Novelle nicht 0,6 kW-Engpassleistung sondern "nur" 0,45 kW-Engpassleistung.

Der Vorschlag zur Ermöglichung von Gemeinschaftsanlagen im ElWOG geht nicht weit genug. EVUs sollten dazu verpflichtet werden, Energie aus gemeinschaftlichen Anlagen durch ihre Netze leiten zu müssen. Ferner sollte ein Austausch der Energie in Gebäuden, in Wohnblocks und in sowie zwischen Stadtteilen durch Netze der EVUs samt Aufbau Black-Out-resistenter Systeme mit Schwarmbatterien ermöglicht werden. Dazu sind die rechtlichem Hemmnisse abzubauen (u.a. Wohneigentumsgesetz, ...).

Die gegenwärtige Warteschlage bei den EE-Anlagen gilt zügig durch einen Sondertopf abzubauen. Der Resttopf müsste auf Windenergie, Photovoltaikanlagen sowie Biogasanlagen aufgeteilt werden.

Das Abregeln von EE-Anlagen ist nicht im Sinn der Energiewende. Vielmehr sollten Erzeugung und Verbrauch aneinander angepasst  und in die Forschung sowie Entwicklung, den Ausbau von lokalen Speichern aber auch saisonalen Langzeitspeichern investiert sowie fluktuierende Energieträger ausgeglichen werden. Kosten für Ausgleichsenergie gilt es zu reduzieren.

Es gilt u.a. im Rahmen sogenannter Sektorenkonzepte die Energiewende in anderen Bereich zu beschleunigen

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihr Team von EUROSOLAR AUSTRIA