GZ ABT 16 RD-RD.10-20/2013-67

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Zu dem im Wege der Landesamtsdirektion des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung übermittelten Begutachtungsentwurf wird hinsichtlich Artikel 7 (§ 82 StVO und § 103 StVO) von der Abteilung 16 Leermeldung erstattet.

 

Der Abteilung 11 als federführende Abteilung wird diese Meldung zur Kenntnis cc übermittelt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Abteilungsleiter:

iV

 

Hofrat Mag.Dr. Bernd Kloiber

Abteilung 16

Referat Verkehrsbehörde

Postadresse: Stempfergasse 7, 8010 Graz

Tel.: 0316/877-2923

Mobil: 0676/86662923

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