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Engerthstraße 93

 

 

1200 Wien

 

 

Betreff: Bundesgesetz, mit dem ein Integrationsgesetz und ein Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz erlassen sowie das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 und die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert werden; Begutachtung

GZ: BMEIA-AT.4.36.42/0002-VIII.2b/2017

 

Bezugnehmend zum oben genannten Gesetzesentwurf möchten wir nachdrücklich anregen, dass die beiden Prüfungsteile (Sprachteil und Werteteil) der Integrationsprüfung auch getrennt voneinander abgelegt werden können und somit die positive Absolvierung der einzelnen Prüfungsteile − zusätzlich zu den im Gesetzesentwurf genannten Nachweisen des Österreichischen Integrationsfonds − auch durch Zeugnisse von jeweils unterschiedlichen, qualifizierten und allgemein anerkannten Anbietern erbracht werden können.

Für den Sprachteil der Integrationsprüfung sollten weiterhin auch die standardisierten und international anerkannten Prüfungen des staatlich initiierten Prüfungsanbieters ÖSD (Österreichisches Sprachdiplom Deutsch) sowie Goethe, Telc u. a. auf den Niveaustufen A1 und B1 als erforderlicher Sprachkenntnisnachweis für den Sprachteil des Moduls 1 (A2) bzw. den Sprachteil des Moduls 2 (B1) − zusätzlich zu den im Gesetzesentwurf genannten Nachweisen des Österreichischen Integrationsfonds − anerkannt und entsprechend im Bundesgesetz berücksichtigt werden. Wir halten es für wichtig, dass mehrere AnbieterInnen berechtigt sind, die erforderlichen Sprachprüfungen abzunehmen, und auch, dass, falls die Sprachprüfungen durch andere Institutionen als den ÖIF abgenommen werden und die PrüfungskandidatInnen  einen Integrationskurs besucht haben, und über einen Bundesgutschein verfügen, ihnen auch in diesem Fall die Kurskosten bis zu 50 % ersetzt werden.

Ebenso erscheint es uns wichtig, dass weiterhin auch in den Deutschkursmaßnahmen die durch das Arbeitsmarktservice erfolgen sollen, die Sprachkenntnisse durch AnbieterInnen anerkannter Prüfungsformate überprüft werden sollen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 



Dorothea Neusiedler

 Inhaberin