Stellungnahme von Maria Kvarda zum Entwurf:

 

Bundesgesetz, mit dem ein Integrationsgesetz und ein Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz erlassen sowie das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 und die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert werden

 

-          Was sind unsere Werte? Was steht in der Werteerklärung?

-          Gilt die Pflicht / das kostenlose Angebot für D-Kurse auch für ehemalige „GastarbeiterInnen“?

-          Im gesamten Gesetzestext sollte geschlechtergerechte Sprache verwendet werden.

-          Wer sitzt im ExpertInnenrat? Dort sollten VertreterInnen von allen betroffenen Gruppen sein. Frauen und Männer ausgewogen. ChristInnen, Muslime und nicht Religiöse.

-          Auch im Integrationsbeirat müssen Betroffene sitzen (s.o.)

-          Es wäre sinnvoll, wen man in diesem Gesetz auch festlegen würde, dass Flüchtlinge gleicht so in Österreich verteilt werden, dass sie mit ihren Qualifikationen und/oder Interessen dorthin geschickt werden, wo diese Qualifikationen gebraucht werden. Dann müssen sie sich nicht zweimal oder noch öfter integrieren. (Integrieren nicht nur in Österreich sondern, viel wichtiger, in einer Gemeinschaft)

-          Zur Bildung gehört auch das Recht auf Sprache, und zwar auf die Erstsprache. Es ist erwiesen, dass sich Menschen, die ihre Muttersprache gut beherrschen, schneller lernen, sich in einer Fremdsprache auszudrücken.

-          Warum brauchen wir ein Verhüllungsverbot? Es gibt doch schon ein Vermummungsverbot!

-          Gilt das Verhüllungsverbot auch für Touristinnen?

 

 

Hollabrunn, 7.3.2017                                                                                                Maria Kvarda