Sehr geehrte Damen und Herren

 

bezugnehmend zum oben genannten Gesetzesentwurf möchte ich/möchten wir nachdrücklich anregen, dass die beiden Prüfungsteile (Sprachteil und Werteteil) der Integrationsprüfung auch getrennt voneinander abgelegt werden können und somit die positive Absolvierung der einzelnen Prüfungsteile − zusätzlich zu den im Gesetzesentwurf genannten Nachweisen des Österreichischen Integrationsfonds − auch durch Zeugnisse von jeweils unterschiedlichen, qualifizierten und allgemein anerkannten Anbietern erbracht werden können.

 

Für den Sprachteil der Integrationsprüfung sollten weiterhin auch die standardisierten und international anerkannten Prüfungen des staatlich initiierten Prüfungsanbieters ÖSD (Österreichisches Sprachdiplom Deutsch) auf den Niveaustufen A2 und B1 als erforderlicher Sprachkenntnisnachweis für den Sprachteil des Moduls 1 (A2) bzw. den Sprachteil des Moduls 2 (B1) − zusätzlich zu den im Gesetzesentwurf genannten Nachweisen des Österreichischen Integrationsfonds − anerkannt und entsprechend im Bundesgesetz berücksichtigt werden.

 

Es ist bitte aus unserer Sicht wirklich nicht einzusehen, warum die guten Dienste einer Volkshochschule gerne in Anspruch genommen werden, so lange unsere KursleiterInnen gratis Deutsch für Asylwerber unterrichten. Aber wenn es daran geht (Kleinigkeiten) zu verdienen, dann wollen wir bitte auch zum Zuge kommen. Uns ist bereits SEHR schlecht in Erinnerung, wie die Deutschkurse für anerkannte Asylwerber plötzlich vom AMS ausgeschrieben wurden – und wir von den NÖ-Volkshochschulen noch nicht mal zur Angebotslegung eingeladen wurden!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Leo Faltus

 

Mag. Leo Faltus

Leiter ERFOLGShochschule Krems

Obere Landstraße 10

A-3500 Krems

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