GERMANICA
BILDUNGSINSTITUT GMBH
Felberstrasse 2/18
1150 Wien
An das
Präsidium des Nationalrats
mittels E-Mail: begutachtungsverfahren@parlament.gv.at
sowie
Bundesministerium für Europa,
Integration und Äußeres
mittels E-Mail: ABTVIII2@bmeia.gv.at
Betreff:
Bundesgesetz, mit dem ein Integrationsgesetz und ein Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz
erlassen sowie das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Asylgesetz 2005,
das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 und die
Straßenverkehrsordnung 1960 geändert werden; Begutachtung
GZ: BMEIA-AT.4.36.42/0002-VIII.2b/2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Bildungsinstitut, das seit vielen
Jahren in der Vermittlung der deutschen Sprache tätig ist und sowohl
Sprachprüfungen des ÖSD als auch des ÖIF abnimmt und das mit
einer umfangreichen Klientel an Zuwanderern aus unterschiedlichen Herkunftsregionen
und mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Zielen in einem ständigen
Dialog steht, möchten wir zu dem Integrations-Gesetzentwurf dringend
Stellung nehmen.
Wir unterstützen den Appell des
ÖSD, weiterhin auch die Prüfungen anderer anerkannter Anbieter als
Nachweis von Sprachkenntnissen anzuerkennen. Hierfür haben wir vor allem
folgende Gründe:
- Die Prüfungen des ÖSD, des
Goethe Instituts etc. sind international anerkannt und beruhen auf dem
Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen. Ihre Gleichwertigkeit
und ihre Qualität sind dadurch gesichert.
- Die ÖSD-Zertifikate A1, B1 und B2
werden auch in Deutschland nach dem Zuwanderungsgesetz, dem
Staatsangehörigkeitsgesetz und dem Berufsanerkennungsgesetz
anerkannt.
- Im Sinne der Vereinfachung und
Transparenz, aber auch zur Gewährleistung der gesetzlich geregelten
Freizügigkeit von Migranten innerhalb der EU sollten umgekehrt auch
Zertifikate des Goethe Instituts und entsprechender ausländischer
Institutionen in Österreich anerkannt werden.
- Es wäre ein schlechtes Signal
nach außen, wenn die österreichische Regierung der
Institution, die für Österreich im Ausland Sprachprüfungs-
und –vermittlungskompetenz repräsentiert, innerhalb
Österreichs ihre Kompetenzen entziehen würde.
- Da der Nachweis von Deutschkenntnissen
auf Niveau A 1 mittlerweile Voraussetzung für die Beantragung eines
Erstaufenthaltstitels ist, muss Österreich zwangsläufig im
Ausland erworbene Sprachzertifikate anerkennen. Da der ÖIF keine
Außenstellen im Ausland unterhält, muss auf diesem Niveau eine
Anerkennung anderer Prüfungsanbieter erfolgen. Es wäre
inkonsequent, dieselben Anbieter auf höheren Niveaus nicht anzuerkennen.
- Das ÖSD ist ein staatlich
initiierter Prüfungsanbieter, dem dementsprechend auch
behördenrelevante Prüfungskompetenzen nicht aberkannt werden
sollten.
- Zuwanderer müssen Sprachkenntnisse
oft an verschiedenen Stellen nachweisen (Bildungseinrichtungen im In- und
Ausland, AMS, Zuwanderungsbehörden etc.), von denen einige
ausschließlich oder vorwiegend ÖSD-Diplome anerkennen. Sollten
für Integrationsbelange nur noch ÖIF-Prüfungen anerkannt
werden, sind viele Zuwanderer gezwungen, Prüfungen eines Niveaus
mehrfach abzulegen, was mit unnötigem zeitlichem, vor allem aber auch
finanziellem Aufwand verbunden ist.
- Da das ÖSD in vielen Ländern
der Welt Prüfungszentren unterhält, kommen immer wieder
Zuwanderer mit im Ausland erworbenen ÖSD-Zertifikaten in
Österreich an. Sie wären dann gezwungen, bereits bestandene
Niveaus in einer erneuten Prüfung nochmals abzulegen.
- Das ÖIF verfügt lediglich
über Prüfungen der A- und B-Niveaus. Sollte jemand beim ÖSD
bereits eine höhere Stufe abgelegt haben, z.B. zum Zwecke einer
Hochschulzulassung, müsste er dann zum Zwecke der Integration noch
einmal zur Prüfung einer niedrigeren Stufe antreten?
Daher
unterstützen wir nachdrücklich die Forderung, dass die beiden
Prüfungsteile (Sprachteil und Werteteil) der Integrationsprüfung auch
getrennt voneinander abgelegt werden können und somit die positive
Absolvierung der einzelnen Prüfungsteile − zusätzlich zu den im
Gesetzesentwurf genannten Nachweisen des Österreichischen
Integrationsfonds − auch durch Zeugnisse von jeweils unterschiedlichen,
qualifizierten und allgemein anerkannten Anbietern erbracht werden können.
Für
den Sprachteil der Integrationsprüfung sollten weiterhin auch die
standardisierten und international anerkannten Prüfungen des staatlich
initiierten Prüfungsanbieters ÖSD (Österreichisches Sprachdiplom
Deutsch) auf den Niveaustufen A2 und B1 als erforderlicher Sprachkenntnisnachweis
für den Sprachteil des Moduls 1 (A2) bzw. den Sprachteil des Moduls 2 (B1)
− zusätzlich zu den im Gesetzesentwurf genannten Nachweisen des
Österreichischen Integrationsfonds − anerkannt und entsprechend im
Bundesgesetz berücksichtigt werden.
Mit freundlichen
Grüßen
Mirko Vrdoljak, Hobl
Leiter
Germanica Bildungsinstitut