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Kirchdorf, 2.4.2017

 

Stellungnahme zum Bildungsreformgesetz 2017 - Schulrecht

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

 

Der Dachverband der AHS-Direktor/innen Österreichs übermittelt zum Begutachtungsentwurf „Bildungsreformgesetz 2017 - Schulrecht“ folgende Stellungnahme:

 

Das unter dem Begriff „Autonomiepaket“ vorgelegte Paket zur Bildungsreform ist in weiten Teilen ein Struktur- und Verwaltungspaket. Es ist in vielen Bereichen nicht ersichtlich, wie sich durch dieses Paket die Lernsituation der Schüler/innen verbessern soll. In etlichen Punkten (Evaluation und Dokumentationsaufwand) ist noch mehr Verwaltungsaufwand als bisher zu erwarten bzw. zu befürchten. Dies deswegen, weil mit keiner Zeile der bisher schon belastende Verwaltungsaufwand reduziert wird. Alles Neue ist additiv zu sehen.

Der Dachverband der AHS-Direktor/innen lehnt das Paket daher ab.

 

Konkret wird neben dem erhöhten Verwaltungsaufwand, der grundsätzlich abgelehnt wird, in besonderem Maße auf folgende Punkte verwiesen:

 

Artikel 9 „Schulorganisationsgesetz“

 

§8f Abs. 2: „Schulcluster gemäß Abs. 3 und 4 haben mindestens 200 und dürfen höchstens 2 500 Schülerinnen und Schüler umfassen.“

 

§8f Abs. 4: „Für den Fall, dass eine oder mehrere Schulkonferenzen gemäß Z 1 der Schulclusterbildung nicht zustimmen, kann die Schulclusterbildung dennoch erfolgen, wenn die für die Schulclusterbildung in Betracht kommenden Schulen im selben baulichen Verbund oder nur einen kurzen Fußweg voneinander entfernt angesiedelt sind und sowohl pädagogische als auch organisatorische Gründe die Schulclusterbildung zweckmäßig erscheinen lassen.“

 

Wir lehnen Riesencluster mit bis zu 2500 Schüler/innen ab, weil sie nur zusätzlichen Administrationsaufwand bringen und die Kommunikation zwischen den neuen Leiter/innen und der "Basis" deutlich verschlechtern. Bei derart großen Einheiten ist eine Leitung jedes Einzelbereichs weiterhin unabdingbar, die Cluster-Leiter/innen stellen daher nur eine weitere Verwaltungsebene dar. Sie werden zudem viel schwerer erreichbar sein als die Direktor/innen bisher. Verbesserungen sind im Vergleich zur Ist-Situation nicht erkennbar.

Und die Einrichtung eines Clusters gegen den Willen der Betroffenen halten wir für gänzlich inakzeptabel. Der schwammige Begriff „zweckmäßig“ öffnet einer willkürlichen Interpretation in Zukunft Tür und Tor.

 

 

Artikel 12 „Änderung des Schulzeitgesetzes“

 

§3 Abs. 3: „Der Schulleiter oder die Schulleiterin kann nach den beruflichen Erfordernissen der Erziehungsberechtigten und nach infrastrukturellen Gegebenheiten vorsehen, dass vor Beginn des Unterrichts und nach dem Ende des Unterrichts sowie an den gemäß § 2 Abs. 5 schulfrei erklärten Tagen eine Beaufsichtigung von Schülerinnen und Schülern in der Schule durch geeignete Personen gemäß § 44a des Schulunterrichtsgesetzes erfolgt.“

 

Dieser Punkt wird mit folgender Begründung abgelehnt:

Da das gesamte Paket als aufkommensneutral bezeichnet wird, ist nicht erkennbar, wie zusätzliche Beaufsichtigungen ohne zusätzliche Ressourcen organisiert werden können. Hier werden den Schulleiter/innen Verantwortlichkeiten auferlegt, ohne dass ihnen die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden.

 

 

Artikel 16 „Schulunterrichtsgesetz“

 

§ 64 Abs. 1: „In allgemein bildenden höheren Schulen ist darüber hinaus für jede Klasse der Unterstufe ein Klassenforum einzurichten.“

 

Wir lehnen Klassenforen in den Unterstufen ab, weil wir funktionierende SGA haben. Die unklare Kompetenzverteilung führt nur zu einem erhöhten administrativen Aufwand ohne pädagogischen Mehrwert.

Alleine die Tatsache, dass in jedem Einzelfall durch die Schulleitung zu prüfen ist, ob ein Anliegen mehrere Klassen betrifft oder nur eine, erhöht den Organisationsaufwand ohne erkennbaren Mehrwert beträchtlich.

Dass die Eltern der Unterstufenschüler/innen schon bisher in den Schulgemeinschaftsausschüssen vertreten sind, sei hier nur am Rande erwähnt.

 

 

 

 

 

 

Freundliche Grüße

 

 

Wilhelm Zillner

Vorsitzender