Stellungnahme zum Bildungsreformgesetz 2017 – Schulrecht (4.4.2017)

Allgemeines

Österreichs Schulwesen ist massiv unterfinanziert. Innerhalb von knapp zwei Jahrzehnten wurde der Anteil des Brutto-Inlandsprodukts, der dem Schulwesen zur Verfügung steht, drastisch, nämlich von 4,3 % auf 3,2 %, gekürzt. Im selben Zeitraum wurde in den Niederlanden, dem oft zitierten Vorzeigeland für Schulautonomie, der BIP-Anteil von 3,1 % auf 3,8 % erhöht. Damit Österreichs Schulwesen über Ressourcen verfügt, die dem OECD-Mittelwert (3,8 %) entsprechen, müssten ihm jährlich zwei Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Dieses Volumen würde den Bewegungsspielraum schaffen, den Schulen brauchen, um Autonomie leben zu können. Die ÖAAB-Lehrerinnen und Lehrer in Vorarlberg (hinkünftig: ÖAAB-Lehrer) bekennen sich zu sinnvoller Schulautonomie, lehnen aber autonome Mangelverwaltung ab.

Beim vorliegenden „Bildungsreformgesetz 2017 – Schulrecht“ handelt es sich, anders als von der Politik der Öffentlichkeit vermittelt, um kein „Autonomiepaket“, sondern um ein Strukturpaket, dessen Maßnahmen unter dem Diktat der Kostenneutralität stehen. Die ÖAAB-Lehrer können kaum Punkte erkennen, die den von Schule direkt Betroffenen (Eltern, Schüler und Lehrer) zugutekommen. Zur Lösung der Probleme, mit denen Schule tagtäglich konfrontiert ist, tragen die vorgesehenen Gesetzesänderungen kaum bei.

Bildungsdirektionen

Die oftmals geforderte und angekündigte Verwaltungsvereinfachung kann die AHS-Gewerkschaft durch die Schaffung von Bildungsdirektionen nicht erkennen. Es handelt sich dabei um eine Entmachtung der Länder – frei gewählte Politiker (Landesschulratspräsidenten) werden durch weisungsgebundene Beamte abgelöst.

Die ÖAAB-Lehrer verlangen deshalb die Beibehaltung der bisherigen Struktur der Landesschulräte, die sich durchaus bewähren; eine durchaus zweckmäßige Zusammenlegung mit den Schulabteilungen der Länder soll von diesen entschieden werden.

Klassen- und Gruppengröße

Die Aufhebung der Klassenschülerhöchstzahlen und der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung wird von den ÖAAB-Lehrern abgelehnt. In vielen AHS-Unterstufenklassen werden die Klassenschülerhöchstzahl 25 überschnitten und die Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung missachtet. Durch die Aufhebung der Klassenschülerhöchstzahl und der Eröffnung- und Teilungszahlenverordnung soll nun offenbar ein jahrelanger Rechtsbruch des Dienstgebers legitimiert werden, nicht zuletzt auch dadurch, dass man den Personalvertretungen vor Ort die Möglichkeit eines Verfahrens nach § 10 (5) B-PVG nimmt.

§ 8a SchOG (Festlegung der Klassen- und Gruppengrößen durch die Schulleitung für das nächste Schuljahr) soll mit 1. September 2018 in Kraft treten, also erstmals für das Schuljahr 2018/2019 gelten. Die ÖAAB-Lehrer fordern, dass entsprechende legistische Vorkehrungen getroffen werden, damit das in § 8a Abs. 2 SchOG vorgesehene Prozedere (Befassung des Schulgemeinschaftsausschusses spätestens vier Wochen vor Ende des Unterrichtsjahres) schon im Juni 2018 wirksam wird und dass neben dem Einvernehmen mit dem Schulgemeinschaftsausschuss auch das Einvernehmen mit dem Dienststellenausschuss gemäß § 9 (2) B-PVG notwendig ist.

 

Um die in den Erläuterungen dargestellte Vorgangsweise („Prozedere der Festlegung von Klassen- und Gruppengrößen“, S. 30) unmissverständlich auch im Gesetz zu regeln, fordern die ÖAAB-Lehrer, dass § 8a Abs. 1 Z 4 SchOG so formuliert wird: „4. unter welchen Voraussetzungen Klassen und Schülergruppen zu bilden sind,“.

Clusterbildung

BM Mag. Dr. Sonja Hammerschmid hat in den Medien wiederholt betont, der Zusammenschluss von Schulen zu einem Schulcluster erfolge ausschließlich freiwillig. Der Gesetzesentwurf hingegen erlaubt auch eine Verclusterung gegen den Willen der Betroffenen (§ 8f Abs. 3 und Abs. 4 SchOG), was die ÖAAB-Lehrer ablehnen.

Flexibilisierung der 50-Minuten-Stunde

§ 4 Abs. 1 und § 5 Abs. 6 Schulzeitgesetz sieht die „Flexibilisierung der 50-Minuten-Stunde“ im Bundesschulbereich vor. Im Ministerratsvortrag vom 18. Oktober 2016 heißt es dazu wörtlich: „Die 50-Minuten-Stunde soll pädagogisch geöffnet werden und sie bleibt Berechnungsgröße für die Personalbewirtschaftung und Ressourcenzuteilung. Für eine entsprechende Öffnung bedarf es der Zustimmung des Dienststellenausschusses.Die Zustimmung des Dienststellenausschusses ist im Gesetz zu verankern.

Bildungscontrolling, Qualitätssicherung

Das im § 4 angeführte Evaluations- und Berichtswesen erhöht massiv die administrative Belastung. Die Auswirkung auf die pädagogische Situation ist sehr fraglich.

Ganztägige Schulformen

Die in § 5 Abs. 6 Schulzeitgesetz vorgesehene Änderung (Unterrichts- und Lernzeiten an Freitagen sowie an einem weiteren Wochentag nur bis 13 Uhr) bewirkt, dass Unterstufenklassen an anderen Tagen 8 Stunden Unterricht haben und an diesen Tagen keine Freizeit bleibt, was zu einer erheblichen Mehrbelastung für die Schüler führt. Dadurch wird auch die Möglichkeit zur Teilnahme an Unverbindlichen Übungen stark eingeschränkt.

Grundsätzlich halten es die ÖAAB-Lehrer es für geradezu skurrill, derart einschränkende Bestimmungen in ein „Autonomiepaket“ aufzunehmen. Die ÖAAB-Lehrer fordern daher, diese einschränkende Bestimmung zu streichen oder „13.00 Uhr“ durch „14.00 Uhr“ zu ersetzen. Außerdem weisen die ÖAAB-Lehrer darauf hin, dass jede Form der Regelschule kostenfrei zu sein hat.

Schulpartnerschaft

Die ÖAAB-Lehrer lehnen die Eingriffe in die Entscheidungsbefugnisse der Schulpartner ab (§ 64 SchUG). Sowohl die Rechte als auch das Verfahren sollen unverändert bestehen bleiben.

Eine Schwächung des Schulgemeinschaftsausschusses durch die Einführung von Klassenforen in der AHS-Unterstufe wird von den ÖAAB-Lehrern abgelehnt. Das auch deshalb, da sie einen erhöhten administrativen Aufwand hervorrufen und keinen pädagogischen Mehrwert erzielen. Die Abstimmung zwischen SGA (für die Oberstufe) und Schulforum (für die Unterstufe) führt zu einer unklaren Kompetenzverteilung.

 

Die ÖAAB-Lehrer erklären sich mit der Veröffentlichung dieser Stellungnahme auf der Homepage des Österreichischen Parlaments ausdrücklich einverstanden.

Mit freundlichen Grüßen

Für den Vorstand der ÖAAB-Lehrerinnen und –Lehrer in Vorarlberg

w_tuertscher

Mag. Wolfgang Türtscher, Obmann