Sehr geehrte gewählte Vertreter,

 

ich appelliere an Sie, die Rechte von Kindern mit einer intellektuellen Beeinträchtigung (IB) im Rahmen des Schulreformgesetzes 2017 beizubehalten bzw. zu erweitern.

 

Recht auf Schule bis 25

Ein junger Mensch mit einer IB ist im Alter von 14-15 Jahren meist noch nicht reif für den Einstieg in den Arbeitsprozess, da das Entwicklungsalter von 14 Jahren oft erst um mehrere Jahre verzögert erreicht wird. Daher fordere ich einen Rechtsanspruch auf Schulbesuch bis zum 25. Lebensjahr, wie es gewöhnlich entwickelten Kindern, so sie ein Studium absolvieren ebenfalls kostenfrei angeboten wird.

Schülerinnen mit einer IB sollen nicht weiter Bittsteller für ihre Ausbildung bleiben.

 

Auch fordere ich die Ausweitung von Inklusion auf AHS, ein höherer Bildungsweg muss für alle gleichberechtigt offen sein. Für Schülerinnen mit IB bedeutet dies Adaptierung, Akkomodierung und Modifizierung:

- Lehrplan-Adaptierung

- AHS-Abschluss-(Matura-)Adaptierung

- Adaptierung und Modifizierung für Uni-Lehrgänge.

 

Die zusätzlichen Schuljahre können die späteren Chancen am Arbeitsmarkt deutlich erhöhen. Personen mit IB können (anstatt Almosen-Empfänger zu bleiben) Beiträge bezahlende Mitglieder der Gesellschaft werden.

 

Wahlrecht für ein zusätzliches Kindergartenjahr

Ein Kleinkind mit einer IB ist beim Schuleintritt nahe des 6. Geburtstages häufig überfordert, wenn das Entwicklungsalter dieses Kindes noch Jahre darunter liegt. Das zusätzliche Kindergartenjahr dient dem „Nachreifen“, und darf sich nicht auf den Anspruch auf Schuljahre auswirken.

Kindergarten- und/oder Vorschulkinder mit einer IB dürfen von Kindergärten und Schulen nicht weiter abgewiesen werden

Eltern sollen nicht länger Bittsteller sein müssen.

Recht auf inklusive Nachmittagsbetreuung in der Sekundarstufe

Auch Schülerinnen älter als 10 Jahre sollen am Schulstandort nachmittags betreut werden, dem Grundsatz von Inklusion entsprechend. Wenn eine inklusive Haltung aller Beteiligten erreicht werden kann, bedarf es oft keines zusätzlichen sonderpädagogischen Personals, sondern lediglich guter Zusammenarbeit mit den Eltern.

 

Lage derzeit: Entweder Schülerinnen werden abgewiesen, Grund ist oft die „nicht vorhandene Sonderpädagogin“, oder Kinder werden per Fahrtendienst zu anderen Horten gebracht, das ist Segregation. Was würden Eltern von Kindern ohne Behinderung sagen, wenn man deren Kinder „zwangsverschiebt“?

 

Inklusion braucht mehr Ressourcen und mehr Elterneinbindung

Das längst beschlossene Konzept zur Inklusion kann nur gelingen, wenn es in den Regelklassen mehr Ressourcen für die Betreuung von Kindern mit einer IB gibt und die Ausbildung der Pädagogen von einem defizitorientierten Blickwinkel (Mangelausgleich) hin zu einem gewinnbringend orientierten (Potenzial erkennen) wechselt. Der Anspruch von ca. 5 Stunden Förderung/Kind/Woche ist zu gering. Es werden dringend mehr bezahlte Fachkräfte gebraucht! Die Ausbildung von Pädagogen soll statt wie derzeit üblich dem „Defizitausgleich“ stärker dem Erkennen von Potential (jedes Kind kann etwas am Besten ) und der positiven Verstärkung (von 10 Aufgaben waren „7 richtig“, statt „3 falsch“) gewidmet sein.

 

Schulautonomie nicht zu Lasten der Kinder mit Behinderungen

Die organisatorische Neustrukturierung in Form von Bildungsdirektionen darf nicht dazu führen, dass Kinder mit Behinderungen an den Rand gedrängt werden. Es muss gewährleistet sein, dass die Bildungsdirektionen weiterhin den Überblick behalten und Eltern bestmöglich beraten. Sprengelaufteilung von Inklusionsklassen ist verständlich; die Eltern brauchen eine klardefinierte zentrale Kontaktstelle, die bei der Schulauswahl kompetent berät und danach auch den Schulplatz sicherstellen kann.

 

Ich danke Ihnen für die beste Vertretung der Rechte meines Kindes, die auch in der VN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung festgeschrieben sind.

 

Herzlich

Maggie Rausch

cheer for all abilities - watch "Down Syndrome in the 21st Century"
https://www.youtube.com/watch?v=I13KxRYqoo0