Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir erlauben uns, Ihnen nachstehend unsere Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf zur „kleinen Ökostromnovelle“ weiterzuleiten.

 

Freundliche Grüße

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Annemarie Egger

 

OeKB - Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft

1011 Wien/Vienna, Am Hof 4, Austria

Tel: +43(1) 531 27-2219 Mailbox-Fax: +43(1) 531 27-4219

annemarie.egger@oekb.at

www.oekb.at

 

Sitz/Registered office: 1010 Wien/Vienna, Am Hof 4; FN 85749b; Handelsgericht Wien

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Diese Nachricht ist vertraulich und nur für den Adressaten bestimmt. Sie unterliegt wahrscheinlich dem Bankgeheimnis. Wenn Sie diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, kontaktieren Sie bitte gemäß § 93 Abs. 4 TKG 2003 den Absender und löschen Sie die E-Mail von Ihrem Computer, andernfalls kann jede Verwendung dieser Information nachteilige Rechtsfolgen auslösen. Jeder, der mit uns über E-Mail kommuniziert, akzeptiert die mit dem möglichen Verlust von Vertraulichkeit verbundenen Risken.

 

This message is confidential and intended solely for the addressee. It is likely to be subject to banking secrecy. If you have received this e-mail erroneously, please contact the sender and delete it from your computer pursuant to section 93 para 4 Austrian Telecommunication Act 2003, otherwise any use of this information may lead to detrimental legal consequences. Anyone communicating with us by e-mail accepts the risks involved with the potential loss of confidentiality.

 

 

 


 

Von: Egger Annemarie Im Auftrag von Sommer-Hemetsberger Angelika
Gesendet: Montag, 20. Februar 2017 16:26
An: 'post.III1@bmwfw.gv.at' <post.III1@bmwfw.gv.at>
Cc: Vorstandsreferat <vorstandsreferat@oekb.at>
Betreff: BMWFW-551.100/0003-III/1/2017 - Begutachtungsentwurf GWG 2011

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Oesterreichische Kontrollbank AG (i.d.F. OeKB) hat sowohl in ihrer Eigenschaft als Aktionär der AGCS Gas Clearing and Settlement AG (i.d.F. AGCS) als auch aufgrund ihrer Rolle als zentraler Finanzdienstleister für den österreichischen Energie- und Kapitalmarkt ein vitales Interesse an einem funktionsfähigen Energiemarkt. Seit der Liberalisierung des österreichischen Gasmarktes - vor 15 Jahren - leistet die OeKB durch ihre Dienstleistungen für die AGCS einen wesentlichen Beitrag zur effizienten und kostengünstigen Abwicklung am österreichischen Gasmarkt.

 

Vor diesem Hintergrund dürfen wir zum Entwurf zur Novelle des Gaswirtschaftsgesetzes 2011 (GWG 2011) „GZ: BMWFW-551.100/0003-III/1/2017“ nachfolgendes anmerken:

 

-          § 85 GWG n.F.

Der vorliegende Entwurf des GWG 2011 sieht in Abkehr von der bestehenden Systematik der Konzessionierung des Bilanzgruppenkoordinators eine Benennung durch Marktteilnehmer vor. Die Benennung scheint insbesondere vor dem Hintergrund des vorgeschlagenen Ausschreibungsverfahrens, und der anschließenden Genehmigung durch die Regulierungsbehörde, weder zur Vereinfachung, noch zur Zielerreichung geeignet.

 

-          § 86 GWG n.F.

Generell ist die Erleichterung für Ausübungsvoraussetzungen für bestimmte Gewerbe zu begrüßen, jedoch steht die im Entwurf vorgesehene Streichung von zentralen Voraussetzungen, die die Zuverlässigkeit gewährleisten, im Widerspruch zu den sensiblen Aufgaben, die an die Tätigkeit des Bilanzgruppenkoordinators geknüpft sind. Um die Rolle des Bilanzgruppenkoordinators angemessen und sachgerecht zu gestalten, sollten die aktuell vorgesehenen Ausübungsvoraussetzungen beibehalten werden.

 

Weder aus der Erdgasbinnenmarkt-Richtlinie RL 2009/73/EG, noch aus dem gegen die Republik Österreich eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2015/2075, lässt sich direkt oder indirekt ableiten, dass eine Abkehr von der bestehenden Systematik zur Konzessionierung geboten wäre. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass der Entwurf auch nicht dem genannten Wirkungsziel der "Stärkung der Versorgungssicherheit und Entwicklung der Ressourceneffizienz bei Energie und mineralischen Rohstoffen“ Rechnung trägt. Vielmehr würde die Umsetzung des Entwurfs die neutrale und unabhängige Stellung des Bilanzgruppenkoordinators kontakarieren und damit das erklärte Ziel unterlaufen. 

 

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass kein Bedarf zur Novellierung der genannten Bestimmungen zur Konzessionierung des Bilanzgruppenkoordinators besteht und der vorliegende Entwurf nicht zur Zielerreichung beiträgt, sodass §§ 85 GWG ff  - in der geltenden Fassung - beibehalten werden sollten.

 

Wir ersuchen um Prüfung unserer Anmerkungen und stehen für Rückfragen jederzeit zu Verfügung. 

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Angelika Sommer-Hemetsberger

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Mag. Angelika Sommer-Hemetsberger

Mitglied des Vorstands

Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft (OeKB)

1011 Wien/Vienna, Am Hof 4, Austria

Tel: +43 1 531 27-2285  

anglika.sommer-hemetsberger@oekb.at

www.oekb.at

 

Sitz/Registered office: 1010 Wien/Vienna, Am Hof 4; DVR 0052019 FN 85749b; Handelsgericht Wien / Commercial Court Vienna

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