„ZIS und Sonderschulstandorte müssen wegen ihrer administrativen und
pädagogischen Agenden in sonderpädagogischer Kompetenz autonom
bleiben und dürfen daher nicht in einem Clusterverband aufgelöst
werden. (§ 27) Im
vorliegenden Gesetzesentwurf sehen wir keine markante, beim einzelnen Kind
ankommende Verbesserung, sondern die Vernichtung der effizienten und
hochwertigen Arbeit, die bisher geleistet wurde“
MIT DER VERÖFFENTLICHUNG DER STELLUNGNAHME AUF DER PARLAMENTSHOMEPAGE
ERKLÄRE ICH MICH AUSDRÜCKLICH EINVERSTANDEN.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Barbara Röder BEd