Betreff: geplanten Streichung des § 27a SchOG

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Grundsätzlich: Sonderpädagogische Didaktik und Methodik geht über Individualisierung und Differenzierung im Rahmen der Grundschul- und Sekundär -Pädagogik hinaus.

 

Ich arbeite im Auftrag der örtlichen ZIS-Leitungen (Zentren für Inklusiv- und

Sonderpädagogik), die durch den Wegfall des §27a SchOG aufgelöst werden sollen.

 

Dies betrifft folgende Tätigkeiten:

·       Gemeinsame Vorbereitung der SPF-Akte für die Kommissionen

o   Sonderpädagogischer Austausch mit der ZIS-Leitung

o   Zusammentragen aller pädagogisch relevanten Informationen über der Kind

o   Einbeziehen Informationen aus dem persönlichen Umfeld der Kinder

o   Vergleich der psychologischen Auswertung mit pädagogischen Auswertungen

o   Diskussion von Lehrplanzuordnungen

o   Erfassen aller Förderressourcen für das Kind

·         Gemeinsame Schuleinschreibung bzw. Schulreifeüberprüfung an VS-Standorten

o   Beratung der Eltern von Schulneulingen mit befundeter Beeinträchtigung, welche Schulform für das Kind die beste wäre

·         Gemeinsame Schulentwicklung

o   neue Erlässe und Informationen des SSR der Region näherbringen und maßgeblich an der Umsetzung mitwirken zB.:

Ø  Richtiger Umgang mit den Formularen des SSR erarbeiten

Ø  Nachteilsausgleich und Störungsbezogenen Ausschöpfung

Ø  Umgang mit dem Erlass 501

Ø  daraus resultierende Abläufe visualisieren und die VS-Leiter und LehrerInnen der Region informieren

o   Implementierung der Organisation der mobilen Bezirks-Förderlehrerinnen

o   Aufgaben des ZIS als Drehscheibe bei SPF-Einreichung erarbeiten

·         Sonderpädagogische Fragen der VS-Leiter und Lehrerinnen beantworten

·         Gemeinsame vernetzte Tätigkeiten zu Ambulatorien wie ZEF Langobardenstraße und Amt für Jugend und Familie, ……

·         Koordination wertvoller ambulanter Systeme, die die Umsetzung der Inklusion ermöglichen, zu der sich Österreich verpflichtet hat. 

 

Aus meiner Sicht sollten die ZIS und Sonderschulen für sich autonom bleiben.

Jegliche Anbindung an einen NMS- oder VS-Standort bzw Cluster oder Bildungsdirektion ist zu vermeiden, weil weder NMS LeiterInnen noch VS LeiterInnen die organisatorischen und pädagogisch relevanten Kompetenzen haben. Dies ist in ihrer Qualifikation (kein Sonderschullehramt) nicht enthalten.

Eine Schließung der ZIS ist abzulehnen. Ambulante Systeme sind an das ZIs gebunden, die geplante Streichung des § 27a SchOG ZIS, beinhaltet eine Streichung dieser Systeme- also einen pädagogischen Rückschritt- wie auch die Bezeichnung Hilfslehrer- die leicht mit der Assoziation der Hilfsschule in Verbindung gebracht werden kann.

 

Gisela Bernbacher-Hanke, BED                                           Wien, am 07. 04. 2017
Sonderschul-Oberlehrerin,
Pädagogische Beraterin, Stützlehrerin,
Schulentwicklungsberaterin,               
Lern- LRS-Beratung in der Sec.-Stufe,
Motopädagogin, ADHS-Trainerin,         
Lehramt für Volks- und Sonderschule