Betreff: Streichung von § 27 a SchOG

 

 

 

                                                                                                            Wien, am 10.04.2017

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

 

 

die Streichung des §27 a SchOG bewirkt, dass die Zentren für Inklusiv-und Sonderpädagogik aufgelöst werden. Diese Aufgaben werden von den neuen Bildungsdirektionen wahrgenommen werden. Damit werden juristische Entscheidungen getroffen und die Pädagogik wird ihren Stellenwert verlieren.

 

Ein wichtiges und gut funktionierendes Supportsystem wird nicht mehr existieren.

 

Dies betrifft nicht nur die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf sondern ALLE Regelschulkinder in Wien.

 

 

Die Wiener Sprachheilschule betreut seit vielen Jahrzenten sprachauffällige Kinder in Integrationsklassen mit sprachheilpädagogischem Schwerpunkt und in Sprachheilkursen, die sich flächendeckend über ganz Wien verteilen.

 

Eine stabile Lautsprache ist die Voraussetzung für die Bewältigung schulischer Anforderungen wie Lesen, Schreiben und Rechnen. Kinder, die mit unterschiedlichen Ausgangsbedingungen (z.B. Sprach – und/oder Sprechstörungen) eine Schullaufbahn beginnen, benötigen zusätzliche Förderangebote.

Schwerpunkt sprachheilpädagogischer Arbeit ist lautsprachliche Defizite zu korrigieren, um Probleme auf schriftsprachlicher Ebene vorzubeugen und somit die Lern- und Lebenschancen betroffener Kinder zu wahren und zu steigern.

 

 

Durch die Streichung des § 27 a wird die Betreuung dieser Kinder durch fachlich hochqualifizierte SprachheilpädagogInnen in dieser Form nicht mehr möglich sein. Der Schriftspracherwerb dieser Schüler und SchülerInnen ist gefährdet, die daraus resultierenden Dauerdefizite sind deutlich abzusehen.

 

 

                                                                                                                                 

 

 

 

 

Durch eine enge Zusammenarbeit und Kooperation mit  Schulen, Kindergärten und Entwicklungszentren, dem Jugendamt, TherapeutInnen, ÄrztInnen und allen anderen ambulanten Systemen (wie Sonderpädagogische Beraterinnen und Berater, Psychagoginnen und Psychagogen, Beratungslehrerinnen und –lehrer, Sprachheillehrerinnen und -lehrer, Heilstättenlehrerinnen und  -lehrer, Intensivpädagoginnen und –pädagogen, Autistenmentorinnen und –mentoren,  Stützlehrerinnen und –lehrer, mobile Lehrerinnen und Lehrer für sinnes-

und körperbehinderte Kinder) besteht ein qualitativ hochwertiges Supportsystem, um Kinder mit besonderen Bedürfnissen und einem erhöhten Betreuungsbedarf zu unterstützen.

 

 

 

 

Diese präventiven Maßnahmen waren es, die vielen Schülern und SchülerInnen den Verbleib im Regelschulplan ermöglicht hat.

 

 

Mit der geplanten Abschaffung der Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik verlieren Kinder und Erziehungsberechtige, SchulleiterInnen und LehrerInnen ihren fachlich kompetenten und hoch qualifizierten Ansprechpartner.

Die ambulante sprachheilpädagogische Betreuung von jährlich über 4000 sprachauffälligen RegelschülerInnen, die bis dato erfolgreich inklusiv betreut wurden, wird dann in diesem Setting nicht mehr möglich sein.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Mag. Deniz Zink

Koordination der Wiener Sprachheilschule SÜD

23., Alma-Seidler-Weg 2