DA 18
Dienststellenausschuss für den
18. Inspektionsbezirk des SSR Wien
Wipplingerstr. 28
1010 Wien Wien, 19.4.2017
An das
Österreichische Parlament
Per Mail:
begutachtungsverfahren@parlament.gv.at
Betreff: Stellungnahme zum Schulorganisationsgesetz
Überarbeitung des Autonomiepaketes bezüglich §27a SchOG
Bezug: AZ BMB-12.660/001-Präs.10/2017
MIT DER VERÖFFENTLICHUNG DER STELLUNGNAHME AUF DER PARLAMENTSHOMEPAGE ERKLÄREN WIR UNS AUSDRÜCKLICH EINVERSTANDEN.
Sehr geehrte Damen und Herren!
Wir möchten auf die strukturellen Besonderheiten in Wien hinweisen, die auf Grund der demographischen Entwicklung der letzten Jahrzehnte gewachsen sind. Die Betreuung und Verwaltung der unten angeführten Systeme obliegt dem 17. und 18. Inspektionsbezirk (IB).
Der DA 18 fordert die Beibehaltung des Paragraphen 27a SchOG. Nur so kann die regionale Verantwortung für alle inklusiven und sonderpädagogischen Maßnahmen gewährleistet bleiben.
In Wien werden jährlich 12 000 Schülerinnen und Schüler von ambulanten Supportsystemen wie Sonderpädagogischen BeraterInnen, PsychagogInnen, BeratungslehrerInnen, SprachheillehrerInnen, HeilstättenlehrerInnen, IntensivpädagogInnen, AutistenmentorInnen, StützlehrerInnen, mobilen LehrerInnen für sinnes- und körperbehinderte Kinder, LehrerInnen in Förder- und Mosaikklassen für sozial und emotional bedürftige Kinder sowie LehrerInnen in den überregionalen Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik (ZIS) unterrichtet und betreut. Diese hochprofessionelle Tätigkeit muss im Sinne der betroffenen Kinder weiterhin von diesen ExpertInnen ausgeübt werden.
Alle Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik (ZIS) müssen daher in ihrer jetzigen Form als Kompetenzzentren erhalten bleiben.
Der Dienststellenausschuss des 18. Inspektionsbezirkes/SSR Wien