DA 18

Dienststellenausschuss für den

18. Inspektionsbezirk des SSR Wien

 

Wipplingerstr. 28

1010 Wien                                                                                                                                       Wien, 19.4.2017

 

 

An das

Österreichische Parlament

Per Mail:

begutachtungsverfahren@parlament.gv.at

 

 

 

Betreff: Stellungnahme zum Schulorganisationsgesetz

Überarbeitung des Autonomiepaketes bezüglich §27a SchOG

 

 

Bezug: AZ BMB-12.660/001-Präs.10/2017

 

 

MIT DER VERÖFFENTLICHUNG DER STELLUNGNAHME AUF DER PARLAMENTSHOMEPAGE ERKLÄREN WIR UNS AUSDRÜCKLICH EINVERSTANDEN.

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

Wir möchten auf die strukturellen Besonderheiten in Wien hinweisen, die auf Grund der demographischen Entwicklung der letzten Jahrzehnte gewachsen sind. Die Betreuung und Verwaltung der unten angeführten Systeme obliegt dem 17. und 18. Inspektionsbezirk (IB).

Der DA 18 fordert die Beibehaltung des Paragraphen 27a SchOG. Nur so kann die regionale Verantwortung für alle inklusiven und sonderpädagogischen Maßnahmen gewährleistet bleiben.

In Wien werden jährlich 12 000 Schülerinnen und Schüler von ambulanten Supportsystemen wie Sonderpädagogischen BeraterInnen, PsychagogInnen, BeratungslehrerInnen, SprachheillehrerInnen, HeilstättenlehrerInnen, IntensivpädagogInnen, AutistenmentorInnen, StützlehrerInnen, mobilen LehrerInnen für sinnes- und körperbehinderte Kinder, LehrerInnen in Förder- und Mosaikklassen für sozial und emotional bedürftige Kinder sowie LehrerInnen in den überregionalen Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik (ZIS) unterrichtet und betreut. Diese hochprofessionelle Tätigkeit muss im Sinne der betroffenen Kinder weiterhin von diesen ExpertInnen ausgeübt werden.

Alle Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik (ZIS) müssen daher in ihrer jetzigen Form als Kompetenzzentren erhalten bleiben.

 

Der Dienststellenausschuss des 18. Inspektionsbezirkes/SSR Wien