Beibehaltung der Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik § 27 a (Schulorganisationsgesetz)

Mit Entsetzen muss ich dem in Begutachtung befindlichen Schulautonomiepaket entnehmen, dass der § 27 a (Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik) gänzlich der Bildungsdirektion/Pädagogischer Dienst untergeordnet werden soll.

Die Zentren (Schulen) für Inklusiv- und Sonderpädagogik haben in den letzten Jahrzehnten auf einem hervorragendem Niveau die Ausbildung ihrer LehrerInnen (Universitätslehrgang für Psychagogik), die Betreuung und Beschulung der ihnen anvertrauten Kinder und die Vernetzungsarbeit mit außerschulischen Institutionen (Jugendamt, Kliniken, Institute für Erziehungshilfe, Polizei, Jugendcoaching, …) professionell ausgebaut.

Die hohe Qualität der inklusiven und sonderpädagogischen Arbeit kann nur im ständigen fachlichen Austausch mit KollegInnen, unter der Fachaufsicht einer kompetenten ZIS Direktorin/eines Direktors, erfolgen.

Qualitätsentwicklung passiert nie losgelöst von Bezugspunkten, sondern nur im fachlichen Diskurs mit Gleichgesinnten. Daher ist es für mich völlig unverständlich, warum dieses gesammelte Fachwissen mit einem Schlag abgeschafft werden soll.

Wiens Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik genießen weit über die österreichische Grenze hinaus einen hervorragenden Ruf. Ich möchte in diesem Zusammenhang den Besuch einer Berliner Schulaufsichtsbehörde im Rudolf Ekstein-Zentrum (ZIS für sozial und emotional benachteiligte Kinder), die wiederholten Hospitationsaufenthalte von StudentInnen verschiedener Deutscher und Schweizer Universitäten und Fachhochschulen anführen.

Kinder mit besonderen Bedürfnissen gibt es in jeder Bevölkerungsschicht. Unser Anliegen ist es, diese  Kinder und deren Eltern professionell durch die Schuljahre zu begleiten.

Daher kämpfe ich für die Beibehaltung der Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik nach § 27 a.

 

Dipl.Päd. Hermine Sperl-Hicker

Psychagogin des ZIS Rudolf Ekstein-Zentrum