Stellungnahme der CLV-Fraktion der APS-Schulaufsicht OÖ zum Bildungsreformgesetz 2017

 

Vorausschickend bekennt sich die APS-Schulaufsicht OÖ zu einer Reform, deren Ziele Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung sind, und die sich daran orientiert, was an unterrichtlicher Qualität im Hinblick auf den individuellen Lernerfolg jedes/er Schülers/in tatsächlich in der Klasse ankommt.

 

Struktur

Dies bedingt allerdings auch Strukturen, deren Sinnhaftigkeit in Bezug auf Größe, aber auch auf Rücksichtnahme auf regionale Gegebenheiten und Besonderheiten unabdingbar ist, was der vorliegende Begutachtungsentwurf stark vermissen lässt.

 

Seit der Einführung von SQA hat dies die Schulaufsicht in OÖ aufgrund der 2014 angelegten Benchmarks und der derzeitigen Struktur der Bildungsregionen hervorragend geleistet. Bei der Umsetzung von Zielvereinbarungen, sowohl für bundesweite als auch regionale Zielsetzungen, kommt ihr daher eine wesentliche Rolle zu, was aber unbedingt überschaubare Bildungsregionen mit entsprechender Flexibilität bei der individuellen Begleitung der Schul- bzw. Clusterstandorte sowie konkrete Ansprechpartner mit klaren Verantwortlichkeiten braucht. Daher fordern wir eine Beibehaltung der derzeitigen Struktur der Bildungsregionen nach dem Modell OÖ! Eine Zusammenlegung von Bildungsregionen zu größeren Einheiten wie in NÖ wird abgelehnt!

 

Als wesentlicher Steuerungsmechanismus ist in diesem Zusammenhang die Feinabstimmung bei der Personal- und Ressourcenzuteilung zu sehen, die ohne Kenntnis der regionalen Gegebenheiten und Besonderheiten der einzelnen Standorte nur unzulänglich möglich ist. Nur durch die Mitwirkung der regionalen Schulaufsicht ist rasches und punktgenaues Reagieren auf ungeplante und eventuell die Schulqualität beeinträchtigende Ereignisse oder Veränderungen bzw. echte Chancengerechtigkeit gewährleistet!

Gerade auch bei der Bereitstellung und Koordination sonderpädagogischer Maßnahmen für Kinder mit besonderen Bedürfnissen ist eine besondere Kenntnis der jeweiligen Situation vonnöten, weshalb die zentrale Ansiedelung des PBZ auf Bildungsdirektionsebene bei gleichzeitiger Auflösung der ZIS in den Bildungsregionen abzulehnen ist. Derzeit wirken in diesem Bereich Expert/innen aus dem Bereich Sonderpädagogik mit überdurchschnittlich hohen und sehr differenzierten Qualifikationen. Diese PädagogInnen unterliegen dem Dienstrecht der LehrerInnen.

Verantwortungsvolle Arbeit in der Sonderpädagogik und Inklusion ist ohne pädagogische Kompetenz nicht qualitätsvoll umzusetzen!

 

Generell sollen klare Weisungsketten zwischen den Ebenen der Landes- und PflichtschulinspektorInnen die Effizienz der Arbeit auf der jeweiligen Ebene unterstützen, d.h. es braucht konkrete Ansprechpartner sowohl auf Bildungsdirektions- als auch auf Bildungsregionsebene.

Fach- und Dienstaufsicht über SchulleiterInnen, ClusterleiterInnen und LehrerInnen müssen wie bisher in der Kompetenz der APS Schulaufsicht bleiben!

 

Eine Beibehaltung der Funktion der FachinspektorInnen für WE/EHH, ME und BSP als Unterstützung der APS Schulaufsicht in den Bildungsregionen ist sinnvoll und wird daher eingefordert!

 

Einer regionalen Schulaufsicht kommt auch weiterhin große Bedeutung im Bescheidwesen (Erstellung von Gutachten) sowie in der Personalentwicklung, speziell im Bereich der Schul- und ClusterleiterInnen, und einer bedarfsorientierten und effizienten Fortbildungsplanung in Zusammenarbeit mit den Pädagogischen Hochschulen zu.

 

Auch die wichtige und notwendige Vernetzung mit außerschulischen Institutionen und Partnern ist eine Aufgabe, die nur durch eine regional verankerte Schulaufsicht ausreichend sichergestellt werden kann.

 

Pädagogik

Der regionalen Schulaufsicht kommt gerade in im Bereich der Pädagogik, speziell in den "Professionellen Lerngemeinschaften", eine besondere Bedeutung zu, werden doch dort auch wichtige und wertvolle Umsetzungsschritte und -hilfen zu pädagogischen Neuerungen erarbeitet, die, gerade wenn sie bundes- oder landesweite Vorgaben betreffen, zuerst einmal auf mehr oder weniger großen Widerstand stoßen. So dürfen in diesem Zusammenhang etwa die Unterstützung für NMS, SQA, Grundschulreform, etc. nicht unerwähnt bleiben.

 

PSI Johann Götzenberger

Sprecher der CLV-Fraktion der APS-Schulaufsicht OÖ

Linz, 20.04.2017